zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BAUSTOFFPRÜFER/ZUR BAUSTOFFPRÜFERIN ANLAGE (ZU § 6) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BAUSTOFFPRÜFER/ZUR BAUSTOFFPRÜFERIN (Fundstelle: BGBl. I 2005, 974 - 982) I. Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HOLZBILDHAUER/ZUR HOLZBILDHAUERIN ANLAGE (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HOLZBILDHAUER/ZUR HOLZBILDHAUERIN (Fundstelle: BGBl. I 1997, S. 96 - 99) Lfd. Nr. Teil des Ausbildungs-berufsbildes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÄCKER/ZUR BÄCKERIN § 3 ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MECHATRONIKER UND ZUR MECHATRONIKERIN*) (MECHATRONIKER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - MECHATRONIKERAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÄCKER/ZUR BÄCKERIN ANLAGE (ZU § 6) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÄCKER/ZUR BÄCKERIN (Fundstelle: BGBl. I 2004, 635 - 641) Abschnitt I: Berufliche Grundbildung Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MECHATRONIKER UND ZUR MECHATRONIKERIN*) (MECHATRONIKER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - MECHATRONIKERAUSBV) § 4 DURCHFÜHRUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DACHDECKER UND ZUR DACHDECKERIN* (DACHDECKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - DACHAUSBV) ANLAGE (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DACHDECKER UND ZUR DACHDECKERIN (Fundstelle: BGBl. I 2016, 999 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BAUWERKSABDICHTER/ZUR BAUWERKSABDICHTERIN § 3 BERUFSFELDBREITE GRUNDBILDUNG UND ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SCHILDER- UND LICHTREKLAMEHERSTELLER UND ZUR SCHILDER- UND LICHTREKLAMEHERSTELLERIN*) (SCHILDER- UND LICHTREKLAME-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - SCHLICHTREKLAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SCHILDER- UND LICHTREKLAMEHERSTELLER UND ZUR SCHILDER- UND LICHTREKLAMEHERSTELLERIN*) (SCHILDER- UND LICHTREKLAME-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - SCHLICHTREKLAUSBV) § 5 DURCHFÜHRUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die in dieser ...