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Trefferliste für 'reisekosten'

Dokument 51 - 60 von 226 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2 BRegEntschBest - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG § 2  (1) Ist für einen Bundesminister eine Amtswohnung in einem bundeseigenen Gebäude nicht vorhanden oder auch ...
Schlussformel BMJVWidVertrAnO - Einzelnorm*
... KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BMJVWIDVERTRANO) SCHLUSSFORMEL  Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz * zum Seitenanfang ...
§ 3 BRegEntschBest - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG § 3  (1) Eine Amtswohnung darf nur ungeteilt zugewiesen werden. (2) Der Wohnungsinhaber ist nicht berechtigt, die ...
§ 4 BRegEntschBest - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG § 4  (1) Mit dem für die Benutzung einer Amtswohnung gemäß § 12 Abs. 1 des Bundesministergesetzes einbehaltenen ...
§ 5 BRegEntschBest - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG § 5  Die Amtswohnungen sind nach den Vorschriften der Anlage zu verwalten und zu bewirtschaften. * zum Seitenanfang ...
§ 6 BRegEntschBest - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG § 6  (1) Den Mitgliedern der Bundesregierung wird für Umzüge, die infolge ihrer Ernennung erforderlich werden, ...
§ 7 BRegEntschBest - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG § 7  Kann einem Bundesminister, der nach § 11 Abs. 1 Buchstabe d des Bundesministergesetzes für die Fortführung ...
§§ 8 und 9 BRegEntschBest - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG §§ 8 UND 9 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
§ 10 BRegEntschBest - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG § 10  (1) Die Mitglieder der Bundesregierung erhalten bei amtlicher Tätigkeit außerhalb ihres dienstlichen Wohnsitzes ...
§ 11 BRegEntschBest - Einzelnorm*
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