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Trefferliste für 'reisekosten'
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- § 2 BRegEntschBest - Einzelnorm



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- Schlussformel BMJVWidVertrAnO - Einzelnorm



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KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BMJVWIDVERTRANO) SCHLUSSFORMEL Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz * zum Seitenanfang ...
- § 3 BRegEntschBest - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG § 3 (1) Eine Amtswohnung darf nur ungeteilt zugewiesen werden. (2) Der Wohnungsinhaber ist nicht berechtigt, die
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- § 4 BRegEntschBest - Einzelnorm



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- § 5 BRegEntschBest - Einzelnorm



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- § 6 BRegEntschBest - Einzelnorm



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- § 7 BRegEntschBest - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG § 7 Kann einem Bundesminister, der nach § 11 Abs. 1 Buchstabe d des Bundesministergesetzes für die Fortführung
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- §§ 8 und 9 BRegEntschBest - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG §§ 8 UND 9 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular
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- § 10 BRegEntschBest - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG § 10 (1) Die Mitglieder der Bundesregierung erhalten bei amtlicher Tätigkeit außerhalb ihres dienstlichen Wohnsitzes
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- § 11 BRegEntschBest - Einzelnorm



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