zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) § 6 SCHRIFTLICHE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 11C VERFAHREN BEI UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN (1) Die unverzügliche Mitteilung nach § 3b Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) § 7 MÜNDLICHE PRÜFUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 12 ANTRAG AUF HERSTELLERERLAUBNIS (1) Wer Energieerzeugnisse unter Steueraussetzung herstellen will, hat die Erlaubnis nach § 6 Absatz 3 Satz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) § 8 BEWERTUNG DER ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 13 EINRICHTUNG DES HERSTELLUNGSBETRIEBS (1) Der Herstellungsbetrieb muss so eingerichtet sein, dass die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) § 9 BESTEHEN DER ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 14 ERTEILUNG, ÜBERPRÜFUNG UND ERLÖSCHEN DER HERSTELLERERLAUBNIS (1) Das Hauptzollamt erteilt schriftlich oder elektronisch die Erlaubnis. Es kann ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) § 10 BEFREIUNG VON ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 15 PFLICHTEN DES HERSTELLERS, STEUERAUFSICHT (1) Der Inhaber des Herstellungsbetriebs hat ein Belegheft zu führen. Das Hauptzollamt kann dazu ...