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Trefferliste für 'tkg'

Dokument 61 - 70 von 250 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 107 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 107 BETEILIGUNG IN DER GRUPPE FÜR FREQUENZPOLITIK (1) Sofern die Bundesnetzagentur beabsichtigt, ein Vergabeverfahren nach § 91 Absatz 9 in Verbindung mit § 100 in Bezug auf harmonisierte Frequenzen für drahtlose Breitbandnetze ...
§ 207 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 207 VORLÄUFIGE ANORDNUNGEN Die Bundesnetzagentur kann bis zur endgültigen Entscheidung vorläufige Anordnungen treffen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 7 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 7 STRUKTURELLE SEPARIERUNG UND GETRENNTE RECHNUNGSLEGUNG (1) Unternehmen, die öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen und innerhalb der Europäischen ...
§ 108 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 108 NUMMERIERUNG (1) Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgaben der Nummerierung wahr. Ihr obliegt insbesondere die Strukturierung und Ausgestaltung des Nummernraumes mit dem Ziel, den Anforderungen von Endnutzern, Betreibern ...
§ 208 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 208 VORTEILSABSCHÖPFUNG DURCH DIE BUNDESNETZAGENTUR (1) Hat ein Unternehmen gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur oder vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieses Gesetzes verstoßen und dadurch einen ...
§ 8 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 8 ORDNUNGSGELDVORSCHRIFTEN (1) Die Ordnungsgeldvorschriften der §§ 335 bis 335b des Handelsgesetzbuchs sind auf die Verletzung der Pflichten zur Offenlegung des Jahresfinanzberichts nach § 6 Absatz 1 oder des Tätigkeitsabschlusses ...
§ 109 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 109 PREISANGABE (1) Wer gegenüber Endnutzern 1. Premium-Dienste, 2. Auskunftsdienste, 3. Massenverkehrsdienste, 4. Service-Dienste, 5. Kurzwahldienste oder 6. Dienste über Nationale Teilnehmerrufnummernanbietet oder dafür ...
§ 209 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 209 ENTSCHEIDUNGEN DER BUNDESNETZAGENTUR (1) Entscheidungen der Bundesnetzagentur sind zu begründen. Sie sind mit der Begründung und einer Belehrung über den zulässigen Rechtsbehelf den Beteiligten bekannt zu geben. (2 ...
§ 9 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 9 INTERNATIONALER STATUS (1) Unternehmen, die internationale Telekommunikationsdienste erbringen oder die im Rahmen ihres Angebots Funkanlagen betreiben, die schädliche Störungen bei Funkdiensten anderer Länder verursachen ...
§ 110 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 110 PREISANSAGE (1) Wer den vom Endnutzer zu zahlenden Preis für die Inanspruchnahme von 1. sprachgestützten Premium-Diensten, 2. Kurzwahl-Sprachdiensten, 3. sprachgestützten Auskunftsdiensten und 4. sprachgestützter Betreiberauswahlfestlegt ...
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