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Trefferliste für 'meldepflichten'

Dokument 61 - 70 von 353 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 87a SGB 8 - Einzelnorm****
... BUCH (VIII) - KINDER- UND JUGENDHILFE - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 26. JUNI 1990, BGBL. I S. 1163) § 87A ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT FÜR ERLAUBNIS, MELDEPFLICHTEN UND UNTERSAGUNG (1) Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 sowie für deren Rücknahme und Widerruf ist der örtliche Träger zuständig, ...
§ 3 GwGMeldV-Immobilien - Einzelnorm****
... GELDWÄSCHEGESETZ MELDEPFLICHTIGEN SACHVERHALTEN IM IMMOBILIENBEREICH (GELDWÄSCHEGESETZMELDEPFLICHTVERORDNUNG-IMMOBILIEN - GWGMELDV-IMMOBILIEN) § 3 MELDEPFLICHTEN WEGEN EINES BEZUGS ZU RISIKOSTAATEN ODER SANKTIONSLISTEN (1) Der Verpflichtete hat zu melden, wenn ein an dem Erwerbsvorgang Beteiligter oder ...
§ 4 GwGMeldV-Immobilien - Einzelnorm****
... GELDWÄSCHEGESETZ MELDEPFLICHTIGEN SACHVERHALTEN IM IMMOBILIENBEREICH (GELDWÄSCHEGESETZMELDEPFLICHTVERORDNUNG-IMMOBILIEN - GWGMELDV-IMMOBILIEN) § 4 MELDEPFLICHTEN WEGEN AUFFÄLLIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BETEILIGTEN PERSONEN ODER DEM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN (1) Der Verpflichtete hat zu melden ...
§ 5 GwGMeldV-Immobilien - Einzelnorm****
... GELDWÄSCHEGESETZ MELDEPFLICHTIGEN SACHVERHALTEN IM IMMOBILIENBEREICH (GELDWÄSCHEGESETZMELDEPFLICHTVERORDNUNG-IMMOBILIEN - GWGMELDV-IMMOBILIEN) § 5 MELDEPFLICHTEN WEGEN AUFFÄLLIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT STELLVERTRETUNG Der Verpflichtete hat zu melden, wenn ein an dem Erwerbsvorgang Beteiligter 1. aufgrund ...
§ 15 MarktONOG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER MELDUNGEN ÜBER MARKTORDNUNGSWAREN § 15 AUFZEICHNUNGS- UND MELDEPFLICHTEN (1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nach Anhörung der ...
§ 6 GwGMeldV-Immobilien - Einzelnorm****
... GELDWÄSCHEGESETZ MELDEPFLICHTIGEN SACHVERHALTEN IM IMMOBILIENBEREICH (GELDWÄSCHEGESETZMELDEPFLICHTVERORDNUNG-IMMOBILIEN - GWGMELDV-IMMOBILIEN) § 6 MELDEPFLICHTEN WEGEN AUFFÄLLIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM PREIS ODER EINER KAUF- ODER ZAHLUNGSMODALITÄT (1) Der Verpflichtete hat zu melden, wenn die ...
§ 5 GenTNotfV - Einzelnorm****
... VON AUßERBETRIEBLICHEN NOTFALLPLÄNEN UND ÜBER INFORMATIONS-, MELDE- UND UNTERRICHTUNGSPFLICHTEN (GENTECHNIK-NOTFALLVERORDNUNG - GENTNOTFV) § 5 MELDEPFLICHTEN (1) Der Betreiber hat bei einem Unfall die zuständige Behörde unverzüglich zu unterrichten und dabei folgendes anzugeben: 1. die Umstände des ...
§ 32 MOG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATIONEN UND DER DIREKTZAHLUNGEN (MARKTORGANISATIONSGESETZ - MOG) § 32 MELDEPFLICHTEN (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung ...
§ 8 FKAustG - Einzelnorm****
... ZUM AUTOMATISCHEN AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN ÜBER FINANZKONTEN IN STEUERSACHEN (FINANZKONTEN-INFORMATIONSAUSTAUSCHGESETZ - FKAUSTG) § 8 ALLGEMEINE MELDEPFLICHTEN (1) Vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 muss jedes meldende Finanzinstitut für jedes meldepflichtige Konto dieses meldenden Finanzinstituts ...
§ 63c AMG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 63C DOKUMENTATIONS- UND MELDEPFLICHTEN DES INHABERS DER ZULASSUNG BEI VERDACHTSFÄLLEN VON NEBENWIRKUNGEN (1) Der Inhaber der Zulassung hat Unterlagen über alle Verdachtsfälle von Nebenwirkungen ...
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