zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HOLZMECHANIKER UND ZUR HOLZMECHANIKERIN* (HOLZMECHANIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - HOLZMECHAUSBV) ANLAGE 1 (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HOLZMECHANIKER UND ZUR HOLZMECHANIKERIN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PELZVEREDLER/ZUR PELZVEREDLERIN (PELZVEREDLER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - PELZVAUSBV) ANLAGE (ZU § 4) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PELZVEREDLER/ZUR PELZVEREDLERIN (Fundstelle: BGBl. I 1981, 784 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KLEMPNER UND ZUR KLEMPNERIN* (KLEMPNER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - KLEMPNERAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KLEMPNER UND ZUR KLEMPNERIN* (KLEMPNER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - KLEMPNERAUSBV) § 4 DURCHFÜHRUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GÄRTNER/ZUR GÄRTNERIN § 3 BERUFSFELDBREITE GRUNDBILDUNG UND ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN § 3 BERUFSFELDBREITE GRUNDBILDUNG UND ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR SPEDITION UND LOGISTIKDIENSTLEISTUNG/ZUR KAUFFRAU FÜR SPEDITION UND LOGISTIKDIENSTLEISTUNG § 3 ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GÄRTNER/ZUR GÄRTNERIN ANLAGE 1A (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GÄRTNER/ZUR GÄRTNERIN FÜR DIE FACHRICHTUNG BAUMSCHULE - SACHLICHE GLIEDERUNG - (Fundstelle: BGBl. I 1996, S. 387 - 392 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN ANLAGE I (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN - SACHLICHE GLIEDERUNG - (Fundstelle: BGBl. I 1997, 164 - 169) Abschnitt I: Berufliche Grundbildung im ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GÄRTNER/ZUR GÄRTNERIN ANLAGE 1B (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GÄRTNER/ZUR GÄRTNERIN FÜR DIE FACHRICHTUNG BAUMSCHULE - ZEITLICHE GLIEDERUNG - (Fundstelle: BGBl. I 1996, S. 393 - 395 ...