zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 54 ÜBERSENDUNG VON URKUNDEN DURCH DIE NOTARE (1) 1Die Notare übersenden dem in § 20 der Abgabenordnung bezeichneten Finanzamt eine beglaubigte Abschrift aller auf Grund gesetzlicher Vorschrift aufgenommenen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 55 ERMITTLUNG DES ERTRAGS AUS LEIBRENTEN IN BESONDEREN FÄLLEN (1) Der Ertrag des Rentenrechts ist in den folgenden Fällen auf Grund der in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERMITTLUNG DER SCHLÜSSELZAHLEN FÜR DIE AUFTEILUNG DES GEMEINDEANTEILS AN DER EINKOMMENSTEUER FÜR DIE JAHRE 2024, 2025 UND 2026 (EINKOMMENSTEUERSCHLÜSSELZAHLENERMITTLUNGSVERORDNUNG - ESTSCHLEV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 3 Absatz 3 in ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 56 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT 1Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben: 1 ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE EINKOMMENSTEUER VON IM AUSLAND ANSÄSSIGEN ARBEITNEHMERN DES BAUGEWERBES (ARBEITNEHMER-ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG-BAU - ARBZUSTBAUV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 20a Abs. 3 der Abgabenordnung vom 16. März 1976 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERMITTLUNG DER SCHLÜSSELZAHLEN FÜR DIE AUFTEILUNG DES GEMEINDEANTEILS AN DER EINKOMMENSTEUER FÜR DIE JAHRE 2024, 2025 UND 2026 (EINKOMMENSTEUERSCHLÜSSELZAHLENERMITTLUNGSVERORDNUNG - ESTSCHLEV) § 2 ZURECHNUNG DER STEUERBETRÄGE AN DIE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 60 UNTERLAGEN ZUR STEUERERKLÄRUNG (1) 1Der Steuererklärung ist eine Abschrift der Bilanz, die auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruht, im Fall der Eröffnung des Betriebs auch eine Abschrift der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERMITTLUNG DER SCHLÜSSELZAHLEN FÜR DIE AUFTEILUNG DES GEMEINDEANTEILS AN DER EINKOMMENSTEUER FÜR DIE JAHRE 2024, 2025 UND 2026 (EINKOMMENSTEUERSCHLÜSSELZAHLENERMITTLUNGSVERORDNUNG - ESTSCHLEV) § 3 RUNDUNG DER SCHLÜSSELZAHLEN Die Schlüsselzahlen ...