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Trefferliste für 'stvg'

Dokument 71 - 80 von 137 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1l StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1L EVALUIERUNG Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird die Anwendung der Regelungen des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) nach Ablauf des Jahres 2023 insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen ...
§ 63a StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 63A DATENVERARBEITUNG BEI KRAFTFAHRZEUGEN MIT HOCH- ODER VOLLAUTOMATISIERTER FAHRFUNKTION (1) Kraftfahrzeuge gemäß § 1a speichern die durch ein Satellitennavigationssystem ermittelten Positions- und Zeitangaben, wenn ein ...
§ 2 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 2 FAHRERLAUBNIS UND FÜHRERSCHEIN (1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen ...
§ 63b StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 63B VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, im Benehmen mit der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zur Durchführung von § 63a Rechtsverordnungen ...
§ 2a StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 2A FAHRERLAUBNIS AUF PROBE (1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer ...
§ 63c StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 63C DATENVERARBEITUNG IM RAHMEN DER ÜBERPRÜFUNG DER EINHALTUNG VON VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN UND VERKEHRSVERBOTEN AUFGRUND IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHER VORSCHRIFTEN ODER AUFGRUND STRAßENVERKEHRSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ ...
§ 2b StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 2B AUFBAUSEMINAR BEI ZUWIDERHANDLUNGEN INNERHALB DER PROBEZEIT (1) Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung ...
§ 63d StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 63D INFORMATIONEN AN DIE HALTER Das Kraftfahrt-Bundesamt darf die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zu den in § 32 Absatz 3 ...
§ 2c StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 2C UNTERRICHTUNG DER FAHRERLAUBNISBEHÖRDEN DURCH DAS KRAFTFAHRT-BUNDESAMT Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die zuständige Behörde zu unterrichten, wenn über den Inhaber einer Fahrerlaubnis Entscheidungen in das Fahreignungsregister ...
§ 63e StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 63E DATENERHEBUNG, DATENSPEICHERUNG UND DATENVERWENDUNG FÜR DAS VERKEHRSMANAGEMENT (1) Der jeweils zuständige Straßenbaulastträger oder die abweichend hiervon nach Landesrecht für das Verkehrsmanagement zuständige Behörde ...
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