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Trefferliste für 'unterricht'
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- Anlage 4 SeeLAuFV - Einzelnorm



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Übungen zur Lotstätigkeit zu entwickeln, Lehr- und Lernziele festzulegen und den Lernerfolg zu überprüfen. Lehr- und Lernform Seminaristischer Unterricht, praktische Übungen Zielgruppe Seelotsen nach SeeLG ab 12/2022 Max. Teilnehmerzahl 6 Personen Voraussetzung für die Teilnahme Bestallung als Seelotsin ...
- Inhaltsübersicht MTAPrV - Einzelnorm



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- MTAPRV) INHALTSÜBERSICHT Teil 1 Ausbildung § 1 Inhalt der Ausbildung § 2 Gliederung der Ausbildung § 3 Theoretischer und praktischer Unterricht § 4 Praktische Ausbildung § 5 Interprofessionelles Praktikum § 6 Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze § 7 Jahreszeugnisse § ...
- MTAPrV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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Inhaltsübersicht Teil 1 Ausbildung § 1 Inhalt der Ausbildung § 2 Gliederung der Ausbildung § 3 Theoretischer und praktischer Unterricht § 4 Praktische Ausbildung § 5 Interprofessionelles Praktikum § 6 Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze § 7 Jahreszeugnisse ...
- § 4 AsphAusbV - Einzelnorm



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im ersten Ausbildungsjahr ist wie folgt zu gliedern: 1. berufliche Grundbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten in 20 Wochen, 2. Unterricht der Berufsschule nach Maßgabe der Rahmenlehrpläne der Länder in 20 Wochen, 3. berufliche Grundbildung in der betrieblichen Ausbildungsstätte in 12 Wochen ...
- § 95b UrhG - Einzelnorm



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Satz 2 Nr. 1, d) Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 jeweils in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1, 7. § 55 (Vervielfältigung durch Sendeunternehmen), 8. § 60a (Unterricht und Lehre), 9. § 60b (Unterrichts- und Lehrmedien), 10. § 60c (Wissenschaftliche Forschung), 11. § 60d (Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen ...
- § 13 ATA-OTA-G - Einzelnorm



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- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-GESETZ - ATA-OTA-G) § 13 TEILE DER AUSBILDUNG (1) Die Ausbildung besteht aus 1. theoretischem Unterricht, 2. praktischem Unterricht und 3. einer praktischen Ausbildung. (2) Der zeitliche Anteil der Ausbildung unterteilt sich in 1. mindestens 2 100 Stunden theoretischen ...
- Anlage 1 PodAPrV - Einzelnorm



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PODOLOGINNEN UND PODOLOGEN (PODAPRV) ANLAGE 1 (ZU § 1 ABS. 1) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 16 - 22 A Theoretischer und praktischer Unterricht Stunden 1 Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 40 1.1 Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs 1.2 Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik ...
- § 44 StVollzG - Einzelnorm



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(STRAFVOLLZUGSGESETZ - STVOLLZG) § 44 AUSBILDUNGSBEIHILFE (1) Nimmt der Gefangene an einer Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung oder an einem Unterricht teil und ist er zu diesem Zweck von seiner Arbeitspflicht freigestellt, so erhält er eine Ausbildungsbeihilfe, soweit ihm keine Leistungen zum ...
- Anlage GebOSt - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEBÜHRENORDNUNG FÜR MAßNAHMEN IM STRAßENVERKEHR (GEBOST) ANLAGE (ZU § 1) (Fundstelle: BGBl. I 2011, 101 - 123; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten) 1. Abschnitt Gebühren des Bundes Gebühren- Nummer Gegenstand Gebühr Euro A. Straßenverkehrsgesetz
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- Inhaltsverzeichnis FahrlPrüfV - Einzelnorm



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und Lehrproben § 14 Gliederung der Prüfungen und Lehrproben § 15 Fahrpraktische Prüfung § 16 Fachkundeprüfung § 17 Lehrprobe im theoretischen Unterricht § 18 Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht § 19 Bewertung § 20 Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben § 21 Bekanntgabe der Entscheidung § ...
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