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Trefferliste für 'reisekosten'
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- Anlage BMGBGebV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR GESUNDHEIT FÜR DIE INDIVIDUELL ZURECHENBAREN LEISTUNGEN IN SEINEM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG BMG - BMGBGEBV) ANLAGE (ZU § 2 ABSATZ 1) GEBÜHREN- UND AUSLAGENVERZEICHNIS (Fundstelle
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- § 8 ExpertenratV - Einzelnorm



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vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit festgesetzt. (3) Den Mitgliedern des Expertenrats für Klimafragen werden die Reisekosten erstattet. Für die Erstattung von Reisekosten finden die für die Beamtinnen und Beamten des Bundes geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung ...
- Anlage GebOSt - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEBÜHRENORDNUNG FÜR MAßNAHMEN IM STRAßENVERKEHR (GEBOST) ANLAGE (ZU § 1) (Fundstelle: BGBl. I 2011, 101 - 123; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten) 1. Abschnitt Gebühren des Bundes Gebühren- Nummer Gegenstand Gebühr Euro A. Straßenverkehrsgesetz
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- Anlage 2 BBhV - Einzelnorm



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2,00 € 10.7 Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden. Anmerkung: Die Wegkilometer werden nach dem jeweils günstigsten benutzbaren Fahrtweg berechnet. Besucht der Heilpraktiker ...
- § 12 AUV - Einzelnorm



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Personen werden wie bei Dienstreisen erstattet. Für die Berechnung des Tagesgelds gelten die Abreise- und Ankunftstage als volle Reisetage. (3) Die Reisekosten für einen dienstlich angeordneten Umweg der berechtigten Person werden auch für die berücksichtigungsfähigen Personen erstattet, wenn sie mit ...
- § 75 StVollzG - Einzelnorm



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- STVOLLZG) § 75 ENTLASSUNGSBEIHILFE (1) Der Gefangene erhält, soweit seine eigenen Mittel nicht ausreichen, von der Anstalt eine Beihilfe zu den Reisekosten sowie eine Überbrückungsbeihilfe und erforderlichenfalls ausreichende Kleidung. (2) Bei der Bemessung der Höhe der Überbrückungsbeihilfe sind ...
- § 11 2. DV-BEG - Einzelnorm



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werden, wenn die Durchführung des Heilverfahrens im Geltungsbereich des Gesetzes geboten ist. Voraussetzung ist ferner, daß die dadurch erwachsenden Reisekosten in einem angemessenen Verhältnis zu den übrigen Kosten des Heilverfahrens stehen oder daß sich der Verfolgte verpflichtet, die Reisekosten ...
- § 12 BMinG - Einzelnorm



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Umzüge Entschädigungen gewährt. (4) Bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Sitzes der Bundesregierung erhalten sie Tagegelder und Entschädigungen für Reisekosten. (5) Die weiteren Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten erläßt das Bundesministerium ...
- § 59b WPO - Einzelnorm



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pauschalisierte Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand, auch für Zeitaufwand und Verdienstausfall, sowie eine Erstattung von Reisekosten erhalten. Die Richtlinien für die Aufwandsentschädigung und die Erstattung von Reisekosten werden vom Beirat der Wirtschaftsprüferkammer beschlossen ...
- Anlage I Kap IV B II EinigVtr - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERTRAG ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (EINIGUNGSVERTRAG) ANLAGE I KAP IV B II ANLAGE I KAPITEL IV SACHGEBIET B - HAUSHALTS- UND FINANZWESEN ABSCHNITT II
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