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Trefferliste für 'sozialgesetzbuch'
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- § 27a BBhV - Einzelnorm



... - BBHV) § 27A AUßERKLINISCHE INTENSIVPFLEGE (1) Aufwendungen für eine außerklinische Intensivpflege nach § 37c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind beihilfefähig, wenn ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege besteht. Der besonders hohe Bedarf an medizinischer Behandlungspflege ...
- § 38h BBhV - Einzelnorm



... (1) Auf Antrag der Pflegeperson sind beihilfefähig 1. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 44a Absatz 1 und 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und 2. Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch. (2) Die Festsetzungsstelle führt an die jeweiligen ...
- § 18 AsylbLG - Einzelnorm



... Monats, der dem Monat vorausgeht, für den der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 74 Absatz 5 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder der zuständige Träger der Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nach § 146 Absatz 5 ...
- § 2 RBEG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERMITTLUNG DER REGELBEDARFE NACH § 28 DES ZWÖLFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH AB DEM JAHR 2021 (REGELBEDARFSERMITTLUNGSGESETZ - RBEG) § 2 ZUGRUNDELIEGENDE HAUSHALTSTYPEN Der Ermittlung der Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des Zwölften
...
- § 1 6. AusbDienstLArbbV - Einzelnorm



... SECHSTE VERORDNUNG ÜBER ZWINGENDE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR AUS- UND WEITERBILDUNGSDIENSTLEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN ODER DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SECHSTE AUS- UND WEITERBILDUNGSDIENSTLEISTUNGENARBEITSBEDINGUNGENVERORDNUNG - 6. AUSBDIENSTLARBBV) § 1 ZWINGENDE ARBEITSBEDINGUNGEN (1) Die in der Anlage ...
- § 27 AbgG - Einzelnorm



... aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und entweder den darauf entfallenden Krankenversicherungsbeitrag nach § 249a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nur zur Hälfte tragen oder gemäß § 106 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch einen Beitragszuschuß beziehen, erhalten für diesen rentenbezogenen ...
- § 35 SGB 4 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH (SGB) VIERTES BUCH (IV) - GEMEINSAME VORSCHRIFTEN FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG - (ARTIKEL I DES GESETZES VOM 23. DEZEMBER 1976, BGBL. I S. 3845) § 35 VORSTAND (1) Der Vorstand verwaltet den Versicherungsträger und vertritt ihn gerichtlich
...
- § 56 IfSG - Einzelnorm



... eine Schließung ohnehin wegen der Schul- oder Betriebsferien erfolgen würde. Im Fall, dass das Kind in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in den Haushalt aufgenommen wurde, steht der Anspruch auf Entschädigung den Pflegeeltern zu. Der Anspruch nach Satz 1 besteht in Bezug auf ...
- § 33 WoGG - Einzelnorm



... es gemeldet ist, 6. ob, für welche Zeiträume und bei welchem Arbeitgeber eine Versicherungspflicht im Sinne des § 2 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder eine geringfügige Beschäftigung besteht oder bestand und entsprechende Daten an die Datenstelle der Rentenversicherung (Datenstelle) und ...
- I. BAZustAnO - Einzelnorm



... DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT 1. Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand Der Vorstand überträgt nach § 388 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 38 Satz 1, § 59 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes die Befugnis zur Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand ...
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