, umso höher die Genauigkeit.



... ) Eigentümer oder Betreiber sonstiger physischer Infrastrukturen haben Verträge über Mitnutzungen innerhalb von zwei Monaten nach deren Abschluss der Bundesnetzagentur zur Kenntnis zu geben. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *



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... diesen Bundesministerien aufgrund dieses Gesetzes oder anderer Gesetze in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen sind und mit deren Erfüllung sie die Bundesnetzagentur beauftragt haben. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *



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... § 17 Prüfung der Ausnahmebegehren und Mitteilung der Ergebnisse § 18 Frist zur Nachrüstung § 19 Qualitätskontrolle § 20 Information der Bundesnetzagentur § 21 Anteilige Kostenübernahme § 22 Kosten der Betreiber von Übertragungsnetzen und der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen ...



... -Verordnung, 3. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den KWKG-Finanzierungsbedarf für das jeweils folgende Kalenderjahr und 4. der Bundesnetzagentur den EEG-Finanzierungsbedarf, den KWKG-Finanzierungsbedarf und die Offshore-Anbindungskosten für das jeweils folgende Kalenderjahr. * zum Seitenanfang ...



... , gegen die sich das Verfahren richtet, 3. die Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden und die die Bundesnetzagentur auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...



... liegen. (4) Für die Zwecke des Absatzes 3 übermitteln die Übertragungsnetzbetreiber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der Bundesnetzagentur regelmäßig eine Simulation über die voraussichtliche Entwicklung der Salden der Bankkonten nach § 47 Absatz 1 Satz 1 bis zum Ende des laufenden ...