zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 51 MAßNAHMEN UND PFLICHTEN BEI FEHLENDEM VERSICHERUNGSSCHUTZ (1) Der Versicherer kann zur Beendigung seiner Haftung nach § 117 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 52 VERSICHERUNGSKENNZEICHEN (1) Für ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 53 AUSGESTALTUNG UND ANBRINGUNG DES VERSICHERUNGSKENNZEICHENS (1) Die Beschriftung eines Versicherungskennzeichens hat im Verkehrsjahr 2023 schwarz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 54 ROTE VERSICHERUNGSKENNZEICHEN (1) Eine Fahrt im Sinne des § 41 Absatz 1 darf mit einem Kraftfahrzeug im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 vorbehaltlich ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 55 MAßNAHMEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DES VERSICHERUNGSVERHÄLTNISSES Endet das Versicherungsverhältnis vor dem Ablauf des Verkehrsjahres, das auf ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 56 VERSICHERUNGSPLAKETTE (1) Für ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 3 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 57 ERHEBUNG UND SPEICHERUNG DER FAHRZEUGDATEN IM ZENTRALEN FAHRZEUGREGISTER (1) Bei einem Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, sind im Zentralen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 58 ERHEBUNG UND SPEICHERUNG DER FAHRZEUGDATEN IM ÖRTLICHEN FAHRZEUGREGISTER (1) Bei einem Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, sind im örtlichen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 59 ERHEBUNG UND SPEICHERUNG DER HALTERDATEN IN DEN FAHRZEUGREGISTERN (1) Die der Zulassungsbehörde nach § 6 Absatz 1 Satz 2 mitzuteilenden Halterdaten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 60 ÜBERMITTLUNG VON DATEN AN DAS KRAFTFAHRT-BUNDESAMT (1) Die Zulassungsbehörde hat dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Erhebung und Speicherung im Zentralen ...