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Trefferliste für 'fzv'

Dokument 81 - 90 von 117 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 51 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 51 MAßNAHMEN UND PFLICHTEN BEI FEHLENDEM VERSICHERUNGSSCHUTZ (1) Der Versicherer kann zur Beendigung seiner Haftung nach § 117 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes ...
§ 52 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 52 VERSICHERUNGSKENNZEICHEN (1) Für ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis ...
§ 53 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 53 AUSGESTALTUNG UND ANBRINGUNG DES VERSICHERUNGSKENNZEICHENS (1) Die Beschriftung eines Versicherungskennzeichens hat im Verkehrsjahr 2023 schwarz ...
§ 54 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 54 ROTE VERSICHERUNGSKENNZEICHEN (1) Eine Fahrt im Sinne des § 41 Absatz 1 darf mit einem Kraftfahrzeug im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 vorbehaltlich ...
§ 55 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 55 MAßNAHMEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DES VERSICHERUNGSVERHÄLTNISSES Endet das Versicherungsverhältnis vor dem Ablauf des Verkehrsjahres, das auf ...
§ 56 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 56 VERSICHERUNGSPLAKETTE (1) Für ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 3 ...
§ 57 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 57 ERHEBUNG UND SPEICHERUNG DER FAHRZEUGDATEN IM ZENTRALEN FAHRZEUGREGISTER (1) Bei einem Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, sind im Zentralen ...
§ 58 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 58 ERHEBUNG UND SPEICHERUNG DER FAHRZEUGDATEN IM ÖRTLICHEN FAHRZEUGREGISTER (1) Bei einem Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, sind im örtlichen ...
§ 59 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 59 ERHEBUNG UND SPEICHERUNG DER HALTERDATEN IN DEN FAHRZEUGREGISTERN (1) Die der Zulassungsbehörde nach § 6 Absatz 1 Satz 2 mitzuteilenden Halterdaten ...
§ 60 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 60 ÜBERMITTLUNG VON DATEN AN DAS KRAFTFAHRT-BUNDESAMT (1) Die Zulassungsbehörde hat dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Erhebung und Speicherung im Zentralen ...
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