Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Notwendigkeit einer Zulassung |
§ 4 | Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges |
§ 5 | Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen |
Abschnitt 2
Zulassungsverfahren
§ 6 | Antrag auf Zulassung |
§ 7 | Tageszulassung |
§ 8 | Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat |
§ 9 | Zuteilung von Kennzeichen |
§ 10 | Besondere Kennzeichen |
§ 11 | Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge |
§ 12 | Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen |
§ 13 | Zulassungsbescheinigung Teil I |
§ 14 | Zulassungsbescheinigung Teil II |
§ 15 | Mitteilungspflichten bei Änderungen |
§ 16 | Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung |
§ 17 | Verwertungsnachweis |
Abschnitt 3
Internetbasierte Zulassung
§ 18 | Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren |
Unterabschnitt 1
Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren
über Portale der Zulassungsbehörden
§ 19 | Portal |
§ 20 | Antrag |
§ 21 | Sicherheitscodes |
§ 22 | Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung |
§ 23 | Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der Nachprüfung |
Unterabschnitt 2
Internetbasierte Außerbetriebsetzung
§ 24 | Antrag auf Außerbetriebsetzung |
§ 25 | Außerbetriebsetzung |
Unterabschnitt 3
Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung
und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
§ 26 | Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen |
§ 27 | Internetbasierte Erstzulassung |
§ 28 | Internetbasierte Tageszulassung |
§ 29 | Internetbasierte Wiederzulassung |
§ 30 | Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung |
Unterabschnitt 4
Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen
§ 31 | Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung |
§ 32 | Vorläufiger Zulassungsnachweis |
Unterabschnitt 5
Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 33 | Großkundenschnittstelle |
§ 34 | Registrierung als Großkunde |
§ 35 | Identifizierungsmerkmal |
§ 36 | Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde |
§ 37 | Antragstellung über die Großkundenschnittstelle |
§ 38 | Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten |
§ 39 | Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde |
§ 40 | Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde |
Abschnitt 4
Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
§ 41 | Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen |
§ 42 | Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen |
§ 43 | Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer |
§ 44 | Fahrten im internationalen Verkehr |
§ 45 | Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland |
Abschnitt 5
Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
§ 46 | Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland |
§ 47 | Kennzeichen und Unterscheidungszeichen |
§ 48 | Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge |
Abschnitt 6
Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
§ 49 | Versicherungsnachweis |
§ 50 | Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde |
§ 51 | Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz |
§ 52 | Versicherungskennzeichen |
§ 53 | Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens |
§ 54 | Rote Versicherungskennzeichen |
§ 55 | Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses |
§ 56 | Versicherungsplakette |
Abschnitt 7
Fahrzeugregister
§ 57 | Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister |
§ 58 | Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister |
§ 59 | Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern |
§ 60 | Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt |
§ 61 | Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister |
§ 62 | Übermittlung von Daten an die Versicherer |
§ 63 | Mitteilungen an die Finanzbehörden |
§ 64 | Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes |
§ 65 | Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden |
§ 66 | Abruf im automatisierten Verfahren |
§ 67 | Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren |
§ 68 | Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch |
§ 69 | Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren |
§ 70 | Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen |
§ 71 | Übermittlungssperren |
§ 72 | Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister |
§ 73 | Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister |
§ 74 | Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen |
Abschnitt 8
Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 75 | Zuständigkeiten |
§ 76 | Ausnahmen |
§ 77 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 78 | Verweis auf technische Regelwerke |
§ 79 | Übergangs- und Anwendungsbestimmungen |
Anlage 1 | Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen |
Anlage 2 | Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen |
Anlage 3 | Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge |
Anlage 4 | Ausgestaltung der Kennzeichen |
Anlage 5 | Stempelplaketten und Plakettenträger |
Anlage 6 | Zulassungsbescheinigung Teil I |
Anlage 7 | Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr |
Anlage 8 | Zulassungsbescheinigung Teil II |
Anlage 9 | Verwertungsnachweis |
Anlage 10 | Verifizierung der Prüfziffer |
Anlage 11 | Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren |
Anlage 12 | Bevollmächtigung eines Großkunden zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen Großkundenschnittstelle |
Anlage 13 | Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen |
Anlage 14 | Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen |
Anlage 15 | Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen |
Anlage 16 | Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende Haftpflichtversicherung |
Anlage 17 | Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge |
Anlage 18 | Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge |