zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026)
§ 7
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular