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N-Lex
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026
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Eingangsformel
§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
§ 4 Übernahme von Gewährleistungen
§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
§ 6 Befristung
§ 7 Inkrafttreten
Anlage (zu § 1)
Wirtschaftsplan
Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2024
Anlage 3
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
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