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Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

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  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
  § 1 Feststellungsantrag
  § 2 Entscheidung über den Antrag
  § 3 Zweck der Eignungsprüfung
  § 4 Zuständige Stelle für die Eignungsprüfung
  § 5 Prüfungsfächer
  § 6 Prüfungsleistungen
  § 7 Prüfungsentscheidung
  § 8 Wiederholung der Eignungsprüfung
  § 9 Prüfungsgebühr
  § 10 Verordnungsermächtigung
  § 11 Bescheinigungen des Heimat- oder Herkunftsstaates
  § 12 Partieller Zugang zum Beruf des Patentanwalts
Teil 2
 Vorübergehende Dienstleistung
  § 13 Dienstleistender europäischer Patentanwalt
  § 14 Berufserfahrung
  § 15 Meldung
  § 16 Rechte und Pflichten
  § 17 Berufshaftpflichtversicherung
  § 18 Aufsicht
  § 19 Berufsgerichtsbarkeit und Mitteilungspflichten
Teil 3
 Berufsausübung als niedergelassener europäischer Patentanwalt
  § 20 Niedergelassener europäischer Patentanwalt
  § 21 Aufnahme in die Patentanwaltskammer und berufliche Stellung
Teil 4
 Allgemeine Vorschriften
  § 22 Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
  § 23 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten
  § 24 Europäische Verwaltungszusammenarbeit und Bescheinigungen
  § 25 Mitteilungspflichten gegenüber anderen Mitgliedstaaten
  § 26 Gleichgestellte Staaten
  § 27 Statistik
  § 28 Gebühren und Auslagen
  § 29 Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches
  § 30 Übergangsvorschrift zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union