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Gesetz über elektronische Wertpapiere

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Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Elektronisches Wertpapier
  § 3 Inhaber und Berechtigter
  § 4 Begriffsbestimmungen
  § 5 Niederlegung
  § 6 Verhältnis zu Wertpapierurkunden
  § 7 Registerführung; Schadenersatz
  § 8 Sammeleintragung; Einzeleintragung
  § 9 Sondervorschrift für Sammeleintragungen
  § 10 Publizität; Registergeheimnis
  § 11 Aufsicht
Abschnitt 2
 Zentrale Register
  § 12 Zentrale Register
  § 13 Registerangaben in zentralen Registern
  § 14 Änderungen des Registerinhalts
  § 15 Verordnungsermächtigung in Bezug auf zentrale Register
Abschnitt 3
 Kryptowertpapierregister
  § 16 Kryptowertpapierregister
  § 17 Registerangaben im Kryptowertpapierregister
  § 18 Änderungen des Registerinhalts
  § 19 Registerauszug
  § 20 Veröffentlichung im Bundesanzeiger
  § 21 Pflichten des Emittenten
  § 22 Wechsel des Wertpapierregisters
  § 23 Verordnungsermächtigung in Bezug auf Kryptowertpapierregister
Abschnitt 4
 Verfügungen über elektronische Wertpapiere in Einzeleintragung
  § 24 Verfügungstransparenz
  § 25 Übereignung
  § 26 Gutgläubiger Erwerb
  § 27 Eigentumsvermutung für den Inhaber
Abschnitt 5
 Sondervorschriften zu Buch 2 Abschnitt 8 Titel 24 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  § 28 Rechte aus der Schuldverschreibung; Einwendungen des Emittenten
  § 29 Leistungspflicht nur gegen Umtragung; Erlöschen
  § 30 Außerordentliche Kündigung
Abschnitt 6
 Sondervorschriften für elektronische Aktien
  § 30a Führung des Aktienregisters
  § 30b Umtragung bei Ausschluss säumiger Aktionäre
Abschnitt 7
 Bußgeldvorschriften
  § 31 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8
 Schlussvorschriften
  § 32 Anwendbares Recht
  § 33 Übergangsregelung