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Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Gemeinsamer Meldestandard
  § 3 Pflichten der Finanzinstitute
  § 3a Pflichten der Kontoinhaber und der Antragsteller
  § 4 Zuständige Behörde
  § 5 Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern
  § 6 Ansässigkeit; Zeitpunkt der Erstanwendung
Abschnitt 2
 Melde- und Sorgfaltspflichten für Informationen über Finanzkonten
  § 7 Melde- und Sorgfaltspflichten für Informationen über Finanzkonten
  § 8 Allgemeine Meldepflichten
  § 9 Allgemeine Sorgfaltspflichten
  § 10 Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen
  § 11 Konten von geringerem Wert
  § 12 Konten von hohem Wert
  § 13 Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen
  § 14 Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern
  § 15 Überprüfungszeitraum und zusätzliche Verfahren für bestehende Konten von Rechtsträgern
  § 16 Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern
  § 17 Besondere Sorgfaltsvorschriften
  § 18 Zusammenfassung von Kontosalden und Währungen
  § 19 Begriffsbestimmungen
  § 20 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 3
 Ergänzende Melde- und Sorgfaltsvorschriften für Informationen über Finanzkonten
  § 21 Änderung der Gegebenheiten
  § 22 Selbstauskunft bei Neukonten von Rechtsträgern
  § 23 Ansässigkeit eines Finanzinstituts
  § 24 Geführte Konten
  § 25 Trusts, die passive NFEs sind
  § 26 Anschrift des Hauptsitzes eines Rechtsträgers
  § 27 Anwendungsbestimmung
  § 28 Bußgeldvorschriften