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N-Lex
Forstvermehrungsgutgesetz
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ermächtigung zur Änderung der Baumartenliste
Abschnitt 2
Zulassung
§ 4 Zulassung von Ausgangsmaterial
§ 5 Herkunftsgebiete
§ 6 Register und Liste über zugelassenes Ausgangsmaterial
Abschnitt 3
Erzeugung
§ 7 Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut
§ 8 Stammzertifikat
§ 9 Trennung, Mischung und Kennzeichnung von forstlichem Vermehrungsgut
§ 10 Trennung und Kennzeichnung von sonstigem Material
Abschnitt 4
Inverkehrbringen
§ 11 Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut
§ 12 Anforderungen an die äußere Beschaffenheit von forstlichem Vermehrungsgut
§ 13 Verkehrsbeschränkungen
§ 14 Lieferpapiere
Abschnitt 5
Ein- und Ausfuhr
§ 15 Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut
§ 16 Ausfuhr von forstlichem Vermehrungsgut
Abschnitt 6
Herkunfts- und Identitätssicherung
§ 17 Anforderungen an Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebe
§ 18 Überwachung in den Ländern
§ 19 Überwachung der Einfuhr
§ 20 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 21 Ausnahmetatbestände
Abschnitt 7
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 22 Strafvorschriften
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Übergangsvorschriften
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 2 Nr. 1)
Liste der Baumarten und künstlichen Hybriden, die der Richtlinie 1999/105/EG unterliegen
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