Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen
- 1.
Fachkraft für Gastronomie,
- 2.
Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und
- 3.
Fachmann für Systemgastronomie und Fachfrau für Systemgastronomie
werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.