Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildungen
§ 1 | Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildungen |
§ 3 | Begriffsbestimmungen |
§ 4 | Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne |
§ 5 | Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild |
§ 6 | Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild |
§ 7 | Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild |
§ 8 | Ausbildungsplan |
Abschnitt 2
Berufsausbildung
zur Fachkraft für Gastronomie
Unterabschnitt 1
Zwischenprüfung
§ 9 | Zeitpunkt |
§ 10 | Inhalt |
§ 11 | Prüfungsbereich |
Unterabschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 12 | Zeitpunkt |
§ 13 | Inhalt |
§ 14 | Prüfungsbereiche |
§ 15 | Prüfungsbereich „Produktion und Service“ |
§ 16 | Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“ |
§ 17 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 18 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 19 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Abschnitt 3
Berufsausbildung
zum Fachmann für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie und
zur Fachfrau für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
§ 20 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 21 | Inhalt des Teiles 1 |
§ 22 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
§ 23 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 24 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 25 | Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“ |
§ 26 | Prüfungsbereich „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ |
§ 27 | Prüfungsbereich „Teamkommunikation und Gesprächsführung“ |
§ 28 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 29 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 30 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 2
Zusatzqualifikation Bar und Wein
§ 31 | Inhalt der Zusatzqualifikation |
§ 32 | Prüfung der Zusatzqualifikation |
Unterabschnitt 3
Weitere Berufsausbildungen
§ 33 | Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
§ 34 | Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie |
Abschnitt 4
Berufsausbildung
zum Fachmann für Systemgastronomie und
zur Fachfrau für Systemgastronomie
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
§ 35 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 36 | Inhalt des Teiles 1 |
§ 37 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
§ 38 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 39 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 40 | Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“ |
§ 41 | Prüfungsbereich „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“ |
§ 42 | Prüfungsbereich „Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“ |
§ 43 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 44 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 45 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 2
Zusatzqualifikation Bar und Wein
§ 46 | Inhalt der Zusatzqualifikation |
§ 47 | Prüfung der Zusatzqualifikation |
Unterabschnitt 3
Weitere Berufsausbildungen
§ 48 | Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
§ 49 | Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie |
Anlage 1 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie |
Anlage 2 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie |
Anlage 3 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie |
Anlage 4 | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein |