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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe „Glashütte“ 1 (Glashütteverordnung - GlashütteV)
§ 2
Herkunftsgebiet
Das Herkunftsgebiet umfasst folgende Gebiete im Freistaat Sachsen:
1.
die Stadt Glashütte,
2.
die Ortsteile Bärenstein und Lauenstein der Stadt Altenberg für die Zulieferung und Veredlung sowie
3.
die Landeshauptstadt Dresden für folgende, konkrete Veredlungsschritte:
a)
Werkteile plattieren,
b)
Werkteile galvanisieren,
c)
Werkteile rhodinieren sowie
d)
Laserarbeiten.
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