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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe „Glashütte“ 1 (Glashütteverordnung - GlashütteV)
§ 3
Uhren
Uhren im Sinne dieser Verordnung sind Instrumente, deren Hauptfunktion die Zeitmessung ist, und sonstige Instrumente mit Zeitmessfunktion.
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