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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (GntDLSVVDV)
§ 2 Ziel des Studiums

Das Studium vermittelt den Studierenden die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden und die berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Erfüllung selbständiger und eigenverantwortlicher Wahrnehmung gehobener Funktionen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung befähigen.