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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1 Studium
§ 2 Ziel des Studiums
§ 3 Dienstbehörde
§ 4 Ausbildungsstandorte; Ausbildungsverantwortliche
§ 5 Dienstaufsicht
§ 6 Erholungsurlaub
§ 7 Nachteilsausgleich
Abschnitt 2
Auswahlverfahren
§ 8 Zweck des Auswahlverfahrens
§ 9 Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 10 Auswahlkommission
§ 11 Teile des Auswahlverfahrens
§ 12 Festlegungen zum Auswahlverfahren
§ 13 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 14 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 15 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 16 Gesamtergebnis und Rangfolge
§ 17 Ausnahmeregelung zur Rangfolge
§ 18 Täuschung
§ 19 Einstellung und gesundheitliche Eignung
Abschnitt 3
Studienordnung
§ 20 Dauer und Gliederung des Studiums
§ 21 Studienplan
§ 22 Studieninhalte
§ 23 Fachstudien
§ 24 Praxisintegrierende Studienphasen
§ 25 Durchführung der Praktika
§ 26 Ausbilderinnen und Ausbilder
§ 27 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
Abschnitt 4
Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 28 Laufbahnprüfung
§ 29 Organisation und Durchführung
§ 30 Bewertung
§ 31 Prüferinnen und Prüfer
§ 32 Prüfungskommission
§ 33 Durchführung von Prüfungsleistungen
§ 34 Termine von Prüfungsleistungen
§ 35 Verhinderung bei Prüfungsleistungen und Teilen von Prüfungsleistungen
§ 36 Täuschung und Ordnungsverstoß
§ 37 Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen
Unterabschnitt 2
Leistungsnachweise und Praktikumsbewertungen
§ 38 Leistungsnachweise
§ 39 Praktikumsbewertungen
Unterabschnitt 3
Zwischenprüfung
§ 40 Zeitpunkt und Inhalt der Zwischenprüfung
§ 41 Zusammensetzung der Prüfungskommission
§ 42 Ergebnis der Zwischenprüfung
Unterabschnitt 4
Abschlussprüfung
§ 43 Ziel und Inhalt der Abschlussprüfung
§ 44 Zusammensetzung der Prüfungskommission
§ 45 Schriftlicher Teil
§ 46 Zulassung zum mündlichen Teil
§ 47 Mündlicher Teil
§ 48 Wiederholung
Unterabschnitt 5
Abschluss und Prüfungsakte
§ 49 Abschlussnote und Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 50 Abschlusszeugnis
§ 51 Prüfungsakten; Einsichtnahme
Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 52 Übergangsvorschriften
§ 53 Inkrafttreten
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