Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement* (Hotelberufeausbildungsverordnung - HotelAusbV) § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen
1.
Hotelfachmann und Hotelfachfrau und
2.
Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotelmanagement
werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.