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Investitionsgesetz Kohleregionen

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Kapitel 1
 Finanzhilfen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Braunkohlerevieren nach Artikel 104b des Grundgesetzes
  § 1 Förderziele, Fördervolumen und Leitbilder
  § 2 Fördergebiete
  § 3 Verteilung
  § 4 Förderbereiche
  § 5 Doppelförderung
  § 6 Förderperioden, Förderbedingung und Förderzeitraum
  § 7 Förderquote und Bewirtschaftung
  § 8 Prüfung der Mittelverwendung
  § 9 Rückforderung
  § 10 Verwaltungsvereinbarung
Kapitel 2
 Strukturhilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt
  § 11 Förderziel und Fördervolumen
  § 12 Förderfähige Gemeinden und Gemeindeverbände
  § 13 Verwaltungsvereinbarungen
Kapitel 3
 Weitere Maßnahmen des Bundes
  § 14 Förderung von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung in den Fördergebieten nach § 2
  § 15 Bundesförderprogramm
  § 16 Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes
  § 17 Erweiterung und Einrichtung von Programmen und Initiativen des Bundes zur Förderung der Gebiete nach § 2
  § 18 Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes in den Revieren
  § 19 Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle zur Dezentralisierung von Bundesaufgaben
Kapitel 4
 Zusätzliche Investitionen in die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege zur Förderung der Gebiete nach § 2
  § 20 Zusätzliche Investitionen in die Bundesfernstraßen
  § 21 Zusätzliche Investitionen in die Bundesschienenwege
  § 22 Finanzierung weiterer Bedarfsplanmaßnahmen
  § 23 Sofortvollzug
  § 24 Transparenz zur Sicherstellung ausreichender Planungskapazitäten
Kapitel 5
 Gemeinsame Vorschriften und Grundsätze
  § 25 Bund-Länder-Koordinierungsgremium
  § 26 Evaluierung
  § 27 Finanzierung
  Anlage 1 (zu § 1 Absatz 3)
Leitbild zum Lausitzer Revier (Freistaat Sachsen/Land Brandenburg) vom 14. März 2019
  Anlage 2 (zu § 1 Absatz 3)
Leitbild zum Mitteldeutschen Revier (Freistaat Sachsen/Land Sachsen-Anhalt) vom 14. März 2019
  Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3)
Leitbild zum Rheinischen Revier (Land Nordrhein-Westfalen) vom 14. März 2019
  Anlage 4 (zu den §§ 20 und 21)
Verkehrsvorhaben nach den §§ 20 und 21
  Anlage 5 (zu § 22)
Verkehrsvorhaben nach § 22