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Käseverordnung

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Erster Abschnitt
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Begriffsbestimmungen
  § 2 Anwendungsbereich
  § 3 Anforderungen an die Herstellung von Käse
  § 4 Anforderungen an die Herstellung von Erzeugnissen aus Käse
  § 5 Fettgehaltsstufen
Zweiter Abschnitt
 Käse
  § 6 Käsegruppen
  § 7 Standardsorten
  § 8 Geographische Herkunftsbezeichnungen
  §§ 9 und 10 (weggefallen)
  § 11 Güteklasse, Markenkäse, Güteprüfungen für inländischen Markenkäse
  § 11a Markenkäse aus anderen Mitgliedstaaten
Dritter Abschnitt
 Erzeugnisse aus Käse
  § 12 Trockenmasse
  § 13 Kochkäse
Vierter Abschnitt
 Kennzeichnung
  § 14 Allgemeine Vorschriften
  § 15 Zusätzliche Kennzeichnung bei Käse
  § 16 Zusätzliche Kennzeichnung bei Erzeugnissen aus Käse
  § 17 Besondere Hinweise auf Standardsorten bei Erzeugnissen aus Käse
  §§ 18 und 19 (weggefallen)
Fünfter Abschnitt
 Labaustauschstoffe und Lab-Pepsin-Zubereitungen
  § 20 Herstellung von Labaustauschstoffen
  § 21 Verbringen von Labaustauschstoffen in den Geltungsbereich der Verordnung
  § 22 Abgabe und Kennzeichnung von Lab-Pepsin-Zubereitungen und Labaustauschstoffen
Sechster Abschnitt
 (weggefallen)
  §§ 23 bis 25 (weggefallen)
Siebenter Abschnitt
 Ergänzende Vorschriften
  § 26 (weggefallen)
  § 27 Befugnisse der Länder
  § 28 Ausländische Käse und ausländische Erzeugnisse aus Käse
  § 29 Besondere Zubereitungen
Achter Abschnitt
 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Schlußvorschriften
  § 30 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  § 31 Ordnungswidrigkeiten
  § 31a Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und an die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
  § 32
  Anlage 1 (zu § 7)
Standardsorten
  Anlage 1a (weggefallen)
  Anlage 1b (zu § 8)
Geographische Herkunftsbezeichnung
  Anlage 2 (zu § 12)
Trockenmassegehalt bei Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen
  Anlage 3 (weggefallen)
  Anlage 4 (zu § 11 Abs. 9)
Bestimmungen über die Durchführung von Käseprüfungen
  Anlage 5 (zu § 20 Abs. 2 Nr. 1 und § 21 Abs. 1 Satz 1)
Muster für den Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit nach den §§ 20 und 21 *)
  Anlage 6 (zu § 21 Abs. 2 S 1 Nr. 4)
Amtliche Bescheinigung für das Verbringen von Labaustauschstoffen nach § 21 der Käseverordnung