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N-Lex
Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes
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Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Genehmigungsvorschriften
§ 1 Begriffsbestimmung
§ 2 Herstellung und Inverkehrbringen
§ 3 Beförderung innerhalb des Bundesgebietes
§ 4 Beförderung außerhalb des Bundesgebietes
§ 4a Auslandsgeschäfte
§ 5 Befreiungen
§ 6 Versagung der Genehmigung
§ 7 Widerruf der Genehmigung
§ 8 Erteilung und Widerruf der Allgemeinen Genehmigung
§ 9 Entschädigung im Falle des Widerrufs
§ 10 Inhalt und Form der Genehmigung
§ 11 Genehmigungsbehörden
§ 11a Übermittlung von Informationen
Zweiter Abschnitt
Überwachungs- und Ausnahmevorschriften
§ 12 Pflichten im Verkehr mit Kriegswaffen
§ 12a Besondere Meldepflichten
§ 13 Sicherstellung und Einziehung
§ 13a Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen
§ 14 Überwachungsbehörden
§ 15 Bundeswehr und andere Organe
Dritter Abschnitt
Besondere Vorschriften für Atomwaffen
§ 16 Nukleare Aufgaben im Nordatlantischen Bündnis
§ 17 Verbot von Atomwaffen
Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften für biologische und chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition
§ 18 Verbot von biologischen und chemischen Waffen
§ 18a Verbot von Antipersonenminen und Streumunition
Fünfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 19 Strafvorschriften gegen Atomwaffen
§ 20 Strafvorschriften gegen biologische und chemische Waffen
§ 20a Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition
§ 21 Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
§ 22 Ausnahmen
§ 22a Sonstige Strafvorschriften
§ 22b Verletzung von Ordnungsvorschriften
§ 23 Verwaltungsbehörden
§ 24 Einziehung
§ 25
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 26 Vor Inkrafttreten des Gesetzes erteilte Genehmigungen
§ 26a Anzeige der Ausübung der tatsächlichen Gewalt
§ 26b Übergangsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
§ 27 Zwischenstaatliche Verträge
§ 28 Gebühren
§ 29 Inkrafttreten
Anlage (zu § 1 Abs. 1)
Kriegswaffenliste
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