Lfd. Nr. | Entschädigungstatbestand | Höhe der Entschädigung in Euro | |
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1 | Erteilung einer Passagierdatenauskunft durch Luftfahrtunternehmen, Computerreservierungssysteme und Globale Distributionssysteme | 30 Euro je Stunde Zeitaufwand, mindestens 30 Euro je vollständiger Auskunft. | |
2 | Erteilung einer Auskunft durch Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstituten und Finanzunternehmen | a) | Für Auskünfte nach Anlage 1 Nummer 2 Buchstabe a: 30 Euro je vollständiger Auskunft und je Konto oder Depot. Unterkonten oder Depots zählen als jeweils eigene Konten oder Depots, auch wenn sie unter derselben Stammnummer geführt werden. |
b) | Für Auskünfte nach Anlage 1 Nummer 2 Buchstabe b: 30 Euro je Stunde Zeitaufwand. | ||
3 | Erteilung einer Auskunft durch Teledienste | 30 Euro je Stunde Zeitaufwand, mindestens 30 Euro je Nutzerkonto eines Teledienstes, mindestens 30 Euro je vollständige Auskunft, wenn der Teledienst keine Nutzerkonten führt. |