Startseite
Gesetze / Verordnungen
Aktualitätendienst
Titelsuche
Volltextsuche
Translations
Hinweise
Tastenkombinationen
Landesrecht
Rechtsprechung im Internet
Verwaltungsvorschriften im Internet
N-Lex
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
HTML
PDF
XML
EPUB
Eingangsformel
Abschnitt 1
Ausbildung und allgemeine Prüfungsbestimmungen
§ 1 Gliederung der Ausbildung, Gliederung der Ergänzungsausbildung
§ 2 Theoretischer und praktischer Unterricht, praktische Ausbildung
§ 3 Praxisanleitung; Praxisbegleitung
§ 4 Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
§ 5 Prüfungsausschuss
§ 6 Zulassung zur Prüfung
§ 6a Nachteilsausgleich
§ 7 Niederschrift
§ 8 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
§ 9 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung
§ 10 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Ergänzungsprüfung
§ 11 Rücktritt von der Prüfung
§ 12 Versäumnisfolgen
§ 13 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 14 Prüfungsunterlagen
Abschnitt 2
Bestimmungen für die staatliche Prüfung
§ 15 Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 16 Mündlicher Teil der Prüfung
§ 17 Praktischer Teil der Prüfung
Abschnitt 3
Prüfungsbestimmungen für die staatliche Ergänzungsprüfung
§ 18 Mündlicher Teil der Ergänzungsprüfung
§ 19 Praktischer Teil der Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
Anpassungsmaßnahmen
§ 20 Sonderregelungen für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 21 Anpassungsmaßnahmen für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 22 Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
§ 23 Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
Abschnitt 5
Erlaubniserteilung
§ 24 Erlaubnisurkunde
Abschnitt 6
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25 Übergangsvorschrift
§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 1)
Theoretischer und praktischer Unterricht
Anlage 2 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2)
Praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen
Anlage 3 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 3)
Praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern
Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3)
Weitere Ausbildung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes
Anlage 5 (zu § 1 Absatz 4)
Anlage 6 (zu § 9 Absatz 2 Satz 1)
Anlage 7 (zu § 10 Satz 2)
Anlage 8 (zu § 21 Absatz 2)
Anlage 9 (zu § 21 Absatz 3)
Anlage 10 (zu § 22 Absatz 2)
Anlage 11 (zu § 22 Absatz 7)
Anlage 12 (zu § 24)
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular