Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV) § 6.01Geltungsbereich
Dieser Teil regelt die Patentpflicht für die Schifffahrt auf dem Rhein für die jeweilige Fahrzeugsart und -größe und die zu durchfahrende Strecke sowie die Bedingungen für den Erwerb der Patente.