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Schiffssicherheitsverordnung

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  § 1 Zielsetzung und Geltungsbereich
  § 2 Verantwortlichkeit und Selbstkontrolle
  § 3 Zusammenarbeit und maritime Sicherheitspartnerschaft
  § 4 Regeln der Technik und der seemännischen Praxis
  § 5 Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard
  § 5a Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard in besonderen Fällen
  § 6 Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in übrigen Fällen
  § 6a Dampfkessel
  § 6b Abwasserrückhalteanlagen
  § 7 Ausnahmen und Befreiungen
  § 8 Funkstellen, Funktionsfähigkeit von Schiffsausrüstung
  § 9 Schiffszeugnisse und -bescheinigungen, Schiffsbesichtigungen
  § 10 Ausübung der Vollzugsaufgaben, Schiffsdaten
  § 11 Auslaufen und Weiterfahrt von Schiffen, die die Bundesflagge führen
  § 12 Überprüfung von Schiffen unter ausländischer Flagge (Hafenstaatkontrolle)
  § 13 Verhaltenspflichten
  § 14 Ordnungswidrigkeiten
  § 15 Übergangsregelung
  § 16 Anwendung weiterer Vorschriften, Zuständigkeit
  § 17 (Änderungs- und Aufhebungsvorschrift)
  Anlage 1 (zu § 5)
Besondere Regelungen bei internationalem schiffsbezogenen Sicherheitsstandard
  Anlage 1a (zu den §§ 6 und 6a)
Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in den übrigen Fällen
  Anlage 2 (zu § 9)
Schiffszeugnisse und -bescheinigungen, Schiffsbesichtigungen
  Anlage 3 (zu § 13 Abs. 4a)
Befähigungsnachweise für den mobilen Seefunkdienst und den mobilen Seefunkdienst über Satelliten
  Anlage 4 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union
  Anhang zu Anlage 1