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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenentschädigungsgesetz - SEG)
§ 31 Soziale Sicherung der Bezieher von Übergangsgeld

Für die Zeit des Bezugs von Übergangsgeld werden zusätzlich Leistungen zur Alterssicherung entsprechend § 25 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und 3 geleistet.