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Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)

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  Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Soziale Pflegeversicherung
  § 2 Selbstbestimmung
  § 3 Vorrang der häuslichen Pflege
  § 4 Art und Umfang der Leistungen
  § 5 Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation
  § 6 Eigenverantwortung
  § 7 Aufklärung, Auskunft
  § 7a Pflegeberatung
  § 7b Pflicht zum Beratungsangebot und Beratungsgutscheine
  § 7c Pflegestützpunkte, Verordnungsermächtigung
  § 8 Gemeinsame Verantwortung
  § 8a Gemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung
  § 9 Aufgaben der Länder
  § 10 Berichtspflichten des Bundes und der Länder
  § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen
  § 12 Aufgaben der Pflegekassen
  § 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen
Zweites Kapitel
 Leistungsberechtigter Personenkreis, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Berichtspflichten, Begriff der Pflegeperson
  § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit
  § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
  § 16 Verordnungsermächtigung
  § 17 Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen
  § 17a (weggefallen)
  § 18 Beauftragung der Begutachtung
  § 18a Begutachtungsverfahren
  § 18b Inhalt und Übermittlung des Gutachtens
  § 18c Entscheidung über den Antrag, Fristen
  § 18d Berichtspflichten und Statistik zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  § 18e Weiterentwicklung des Verfahrens zur Pflegebegutachtung durch Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen
  § 19 Begriff der Pflegeperson
Drittes Kapitel
 Versicherungspflichtiger Personenkreis
  § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
  § 21 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen
  § 21a Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung bei Mitgliedern von Solidargemeinschaften
  § 22 Befreiung von der Versicherungspflicht
  § 23 Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen
  § 24 Versicherungspflicht der Abgeordneten
  § 25 Familienversicherung
  § 26 Weiterversicherung
  § 26a Beitrittsrecht
  § 27 Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages
Viertes Kapitel
 Leistungen der Pflegeversicherung
Erster Abschnitt
 Übersicht über die Leistungen
  § 28 Leistungsarten, Grundsätze
  § 28a Leistungen bei Pflegegrad 1
Zweiter Abschnitt
 Gemeinsame Vorschriften
  § 29 Wirtschaftlichkeitsgebot
  § 30 Dynamisierung
  § 31 Vorrang der Rehabilitation vor Pflege
  § 32 Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  § 33 Leistungsvoraussetzungen
  § 33a Leistungsausschluss
  § 34 Ruhen der Leistungsansprüche
  § 35 Erlöschen der Leistungsansprüche
  § 35a Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches
Dritter Abschnitt
 Leistungen
Erster Titel
 Leistungen bei häuslicher Pflege
  § 36 Pflegesachleistung
  § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)
  § 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  § 39a Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
  § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  § 40a Digitale Pflegeanwendungen
  § 40b Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen
Zweiter Titel
 Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
  § 41 Tagespflege und Nachtpflege
  § 42 Kurzzeitpflege
Dritter Titel
 Pflegerische Versorgung bei Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen der Pflegeperson
  § 42a Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson
Vierter Titel
 Vollstationäre Pflege
  § 43 Inhalt der Leistung
Fünfter Titel
 Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen
  § 43a Inhalt der Leistung
Sechster Titel
 Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
  § 43b Inhalt der Leistung
Siebter Titel
 Pflegebedingter Eigenanteil bei vollstationärer Pflege
  § 43c Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen
Vierter Abschnitt
 Leistungen für Pflegepersonen
  § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
  § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
  § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Fünfter Abschnitt
 Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe
  § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung
  § 45b Entlastungsbetrag
  § 45c Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung
  § 45d Förderung der Selbsthilfe, Verordnungsermächtigung
Sechster Abschnitt
 Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen
  § 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
  § 45f Weiterentwicklung neuer Wohnformen
Fünftes Kapitel
 Organisation
Erster Abschnitt
 Träger der Pflegeversicherung
  § 46 Pflegekassen
  § 47 Satzung
  § 47a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Zweiter Abschnitt
 Zuständigkeit, Mitgliedschaft
  § 48 Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse und sonstige Versicherte
  § 49 Mitgliedschaft
Dritter Abschnitt
 Meldungen
  § 50 Melde- und Auskunftspflichten bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung
  § 51 Meldungen bei Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung
Vierter Abschnitt
 Wahrnehmung der Verbandsaufgaben
  § 52 Aufgaben auf Landesebene
  § 53 Aufgaben auf Bundesebene
  § 53a Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  § 53b Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte
Fünfter Abschnitt
 Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund
  § 53c Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung
  § 53d Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund
Sechstes Kapitel
 Finanzierung
Erster Abschnitt
 Beiträge
  § 54 Grundsatz
  § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, Verordnungsermächtigung
  § 56 Beitragsfreiheit
  § 57 Beitragspflichtige Einnahmen
  § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten
  § 59 Beitragstragung bei anderen Mitgliedern
  § 59a Berücksichtigung des Beitragsabschlags für Eltern bei der Beitragstragung
  § 60 Beitragszahlung
Zweiter Abschnitt
 Beitragszuschüsse
  § 61 Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte
Dritter Abschnitt
 Bundesmittel
  § 61a Beteiligung des Bundes an Aufwendungen
Vierter Abschnitt
 Verwendung und Verwaltung der Mittel
  § 62 Mittel der Pflegekasse
  § 63 Betriebsmittel
  § 64 Rücklage
Fünfter Abschnitt
 Ausgleichsfonds, Finanzausgleich
  § 65 Ausgleichsfonds
  § 66 Finanzausgleich
  § 67 Monatlicher Ausgleich
  § 68 Jahresausgleich
Siebtes Kapitel
 Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern
Erster Abschnitt
 Allgemeine Grundsätze
  § 69 Sicherstellungsauftrag
  § 70 Beitragssatzstabilität
Zweiter Abschnitt
 Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen
  § 71 Pflegeeinrichtungen
  § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag
  § 73 Abschluß von Versorgungsverträgen
  § 74 Kündigung von Versorgungsverträgen
  § 75 Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung
  § 76 Schiedsstelle
Dritter Abschnitt
 Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
  § 77 Häusliche Pflege durch Einzelpersonen
  § 78 Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis und Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
  § 78a Verträge über digitale Pflegeanwendungen und Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen, Verordnungsermächtigung
Vierter Abschnitt
 Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  § 79 Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen
  § 80 (weggefallen)
  § 80a (weggefallen)
  § 81 Verfahrensregelungen
Achtes Kapitel
 Pflegevergütung
Erster Abschnitt
 Allgemeine Vorschriften
  § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen
  § 82a Ausbildungsvergütung
  § 82b Ehrenamtliche Unterstützung
  § 82c Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen
  § 83 Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung
Zweiter Abschnitt
 Vergütung der stationären Pflegeleistungen
  § 84 Bemessungsgrundsätze
  § 85 Pflegesatzverfahren
  § 86 Pflegesatzkommission
  § 87 Unterkunft und Verpflegung
  § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts
  § 87b (weggefallen)
  § 88 Zusatzleistungen
  § 88a Wirtschaftlich tragfähige Vergütung für Kurzzeitpflege
Dritter Abschnitt
 Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen
  § 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung
  § 90 Gebührenordnung für ambulante Pflegeleistungen
Vierter Abschnitt
 Kostenerstattung, Pflegeheimvergleich
  § 91 Kostenerstattung
  § 92 (weggefallen)
  § 92a Pflegeheimvergleich
Fünfter Abschnitt
 Integrierte Versorgung
  § 92b Integrierte Versorgung
Sechster Abschnitt
 (weggefallen)
Neuntes Kapitel
 Datenschutz und Statistik
Erster Abschnitt
 Informationsgrundlagen
Erster Titel
 Grundsätze der Datenverarbeitung
  § 93 Anzuwendende Vorschriften
  § 94 Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen
  § 95 Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen
  § 96 Gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten
  § 97 Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst
  § 97a Qualitätssicherung durch Sachverständige
  § 97b Personenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe
  § 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.
  § 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter
  § 98 Forschungsvorhaben
Zweiter Titel
 Informationsgrundlagen der Pflegekassen
  § 99 Versichertenverzeichnis
  § 100 Nachweispflicht bei Familienversicherung
  § 101 Pflegeversichertennummer
  § 102 Angaben über Leistungsvoraussetzungen
  § 103 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer
Zweiter Abschnitt
 Übermittlung von Leistungsdaten, Nutzung der Telematikinfrastruktur
  § 104 Pflichten der Leistungserbringer
  § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen
  § 106 Abweichende Vereinbarungen
  § 106a Mitteilungspflichten
  § 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
  § 106c Einbindung der Medizinischen Dienste in die Telematikinfrastruktur
Dritter Abschnitt
 Datenlöschung, Auskunftspflicht
  § 107 Löschen von Daten
  § 108 Auskünfte an Versicherte
Vierter Abschnitt
 Statistik
  § 109 Pflegestatistiken
Zehntes Kapitel
 Private Pflegeversicherung
  § 110 Regelungen für die private Pflegeversicherung
  § 110a Befristeter Zuschlag zu privaten Pflege-Pflichtversicherungsverträgen zur Finanzierung pandemiebedingter Mehrausgaben
  § 111 Risikoausgleich
Elftes Kapitel
 Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen
  § 112 Qualitätsverantwortung
  § 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten
  § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
  § 113a (weggefallen)
  § 113b Qualitätsausschuss
  § 113c Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
  § 114 Qualitätsprüfungen
  § 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen
  § 114b Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen
  § 114c Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht
  § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung
  § 115a Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien
  § 116 Kostenregelungen
  § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden
  § 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung
  § 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes
  § 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege
Zwölftes Kapitel
 Bußgeldvorschrift
  § 121 Bußgeldvorschrift
  § 122 (weggefallen)
Dreizehntes Kapitel
 Befristete Modellvorhaben
  § 123 Gemeinsame Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier
  § 124 Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der gemeinsamen Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier
  § 125 Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
  § 125a Modellvorhaben zur Erprobung von Telepflege
  § 125b Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege
Vierzehntes Kapitel
 Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge
  § 126 Zulageberechtigte
  § 127 Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen
  § 128 Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens
  § 129 Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen
  § 130 Verordnungsermächtigung
Fünfzehntes Kapitel
 Bildung eines Pflegevorsorgefonds
  § 131 Pflegevorsorgefonds
  § 132 Zweck des Vorsorgefonds
  § 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren
  § 134 Verwaltung und Anlage der Mittel
  § 135 Zuführung der Mittel
  § 136 Verwendung des Sondervermögens
  § 137 Vermögenstrennung
  § 138 Jahresrechnung
  § 139 Auflösung
Sechzehntes Kapitel
 Überleitungs- und Übergangsrecht
Erster Abschnitt
 Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  § 140 Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade
  § 141 Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen
  § 142 Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren
  § 142a Übergangsregelung für eine telefonische Begutachtung
  § 143 Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die technischen Berechnungsgrundlagen privater Pflegeversicherungsverträge
Zweiter Abschnitt
 Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen
  § 144 Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung
  § 145 Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in häuslicher Pflege
  § 146 Übergangs- und Überleitungsregelung zur Beratung nach § 37 Absatz 3
Dritter Abschnitt
 Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
  § 147 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18
  § 148 Beratungsbesuche nach § 37
  § 149 Einrichtungen zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und anderweitige vollstationäre pflegerische Versorgung
  § 150 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige
  § 150a Pflegebonus zur Anerkennung der besonderen Leistungen in der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie
  § 150b Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d
  § 150c Sonderleistungen für zugelassene voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen zur Anerkennung und Umsetzung zusätzlicher Aufgaben nach § 35 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes
  § 151 Qualitätsprüfungen nach § 114
  § 152 Verordnungsermächtigung
  § 153 Erstattung pandemiebedingter Kosten durch den Bund; Verordnungsermächtigung
Vierter Abschnitt
 Maßnahmen zum Ausgleich außergewöhnlicher Kostenentwicklungen
  § 154 Ergänzungshilfen für stationäre Pflegeeinrichtungen zum Ausgleich steigender Preise für Erdgas, Wärme und Strom
  Anlage 1 (zu § 15)
Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul
  Anlage 2 (zu § 15)
Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)
Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul