(1) Im Prüfungsbereich „Einbauen von Wasserversorgungsanlagen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe entsprechend der technischen Unterlagen zu planen und zu dokumentieren,
- 2.
besondere Maßnahmen für Arbeiten am und auf dem Wasser zu unterscheiden,
- 3.
Protokolle zu erstellen,
- 4.
Aufmaße zu erstellen,
- 5.
sowohl Pumpen als auch Pumpensysteme zu unterscheiden,
- 6.
sowohl Messeinrichtungen als auch Regeleinrichtungen zu unterscheiden und auszuwählen,
- 7.
Arten der Wasseraufbereitung zu unterscheiden sowie
- 8.
sowohl Instandsetzung als auch Wartung von Wasserversorgungsanlagen zu beschreiben.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.