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N-Lex
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates
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Eingangsformel
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Grundsätze
§ 4 Sachkunde
§ 5 Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes
Abschnitt 2
Vorschriften über Schlachthöfe
§ 6 Anforderungen an die Ausstattung
§ 7 Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren
§ 8 Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden
Abschnitt 3
Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren
§ 9 Aufbewahren von Fischen
§ 10 Aufbewahren von Krebstieren
Abschnitt 4
Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren
§ 11 Ruhigstellen warmblütiger Tiere
§ 12 Betäuben, Schlachten und Töten
§ 13 Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren
§ 14 Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten
§ 15 Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften
Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Übergangsbestimmungen
§ 18 Aufheben von Vorschriften
§ 19 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 3 und 10)
Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
Anlage 2 (zu § 12 Absatz 6)
Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt
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