Startseite
Gesetze / Verordnungen
Aktualitätendienst
Titelsuche
Volltextsuche
Translations
Hinweise
Tastenkombinationen
Landesrecht
Rechtsprechung im Internet
Verwaltungsvorschriften im Internet
N-Lex
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin*)
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
HTML
PDF
XML
EPUB
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
Teil 2
Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
§ 7 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
§ 8 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
§ 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
§ 10 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
§ 11 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
§ 12 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
§ 13 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Teil 3
Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
§ 14 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 15 Durchführung der Berufsausbildung
§ 16 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
§ 17 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
§ 18 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
§ 19 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
§ 20 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
§ 21 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
§ 22 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
§ 23 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
§ 24 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
§ 25 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
§ 26 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
§ 27 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
Teil 4
Schlussvorschriften
§ 28 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
Anlage 3 (zu § 14 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
Anlage 4 (zu § 14 Absatz 1 Satz 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular