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Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin*)

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Gemeinsame Vorschriften
  § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Struktur der Berufsausbildung
Teil 2
 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
  § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  § 5 Durchführung der Berufsausbildung
  § 6 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
  § 7 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
  § 8 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
  § 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
  § 10 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
  § 11 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
  § 12 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
  § 13 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Teil 3
 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
  § 14 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  § 15 Durchführung der Berufsausbildung
  § 16 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
  § 17 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
  § 18 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
  § 19 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
  § 20 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
  § 21 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
  § 22 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
  § 23 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
  § 24 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
  § 25 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
  § 26 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
  § 27 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
Teil 4
 Schlussvorschriften
  § 28 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
  Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
  Anlage 3 (zu § 14 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
  Anlage 4 (zu § 14 Absatz 1 Satz 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin