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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
  § 2 Anwendungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
  § 4 Allgemeine Anforderungen an Verpackungen
  § 5 Beschränkungen des Inverkehrbringens
  § 6 Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials
Abschnitt 2
 Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen
  § 7 Systembeteiligungspflicht
  § 8 Branchenlösung
  § 9 Registrierung
  § 10 Datenmeldung
  § 11 Vollständigkeitserklärung
  § 12 Ausnahmen
Abschnitt 3
 Sammlung, Rücknahme und Verwertung
  § 13 Getrennte Sammlung
  § 14 Pflichten der Systeme zur Sammlung, Verwertung und Information
  § 15 Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung
  § 16 Anforderungen an die Verwertung
  § 17 Nachweispflichten
Abschnitt 4
 Systeme
  § 18 Genehmigung und Organisation
  § 19 Gemeinsame Stelle
  § 20 Meldepflichten
  § 21 Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte
  § 22 Abstimmung
  § 23 Vergabe von Sammelleistungen
Abschnitt 5
 Zentrale Stelle
  § 24 Errichtung und Rechtsform; Stiftungssatzung
  § 25 Finanzierung
  § 26 Aufgaben
  § 27 Registrierung von Sachverständigen und sonstigen Prüfern
  § 28 Organisation
  § 29 Aufsicht und Finanzkontrolle
  § 30 Teilweiser Ausschluss des Widerspruchsverfahrens und der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage; Widerspruchsbehörde
Abschnitt 6
 Getränkeverpackungen
  § 30a Mindestrezyklatanteil bei bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen
  § 31 Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen
  § 32 Hinweispflichten
Abschnitt 7
 Minderung des Verbrauchs bestimmter Einwegverpackungen
  § 33 Mehrwegalternative für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher
  § 34 Erleichterungen für kleine Unternehmen und Verkaufsautomaten
Abschnitt 8
 Schlussbestimmungen
  § 35 Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
  § 36 Bußgeldvorschriften
  § 37 Einziehung
  § 38 Übergangsvorschriften
  Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)
Verpackungskriterien und -beispiele
  Anlage 2 (zu § 3 Absatz 7)
Schadstoffhaltige Füllgüter im Sinne von § 3 Absatz 7
  Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)
Anforderungen, unter denen der in § 5 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert nicht für Kunststoffkästen und -paletten gilt
  Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4)
Anforderungen, unter denen der in § 5 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert nicht für Glasverpackungen gilt
  Anlage 5 (zu § 6)
Kennzeichnung von Verpackungen