(1) Die Einhaltung der Bestimmungen über Förderungen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 9 ist von den zuständigen Stellen anhand der Weinbaukartei zu kontrollieren.
(2) Die tatsächliche Durchführung der Rodung, sofern sie als Aktion zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gefördert wird, ist durch eine Vor-Ort-Kontrolle zu überprüfen. Abweichend von Satz 1 kann die Überprüfung durch Fernerkundung vorgenommen werden bei der Rodung vollständiger Rebparzellen, oder wenn die Bildauflösung bei der Fernerkundung mindestens 1 m2 beträgt.
(3) Kontrollen vor Durchführung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 müssen nur für Förderkriterien erfolgen, die nicht in der Weinbaukartei dokumentiert sind. Die Kontrolle erfolgt in Form einer Vor-Ort-Kontrolle mit einem Stichprobenumfang nach § 21 Absatz 3 und beschränkt sich auf die Kriterien nach Satz 1.
(4) Flächen, für die Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 9 gefördert werden, sind nach der Durchführung der Maßnahmen systematisch zu kontrollieren. Die Messung der bepflanzten Fläche nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 erfolgt nach Artikel 42 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126. Die Kontrolle hat sich auf die Parzellen zu beziehen, für die ein Förderantrag gestellt wurde. Die Kontrolle hat in Form einer Vor-Ort-Kontrolle zu erfolgen.
(5) Die Vor-Ort-Kontrollen können in einem Land abweichend von den Absätzen 2 bis 4 in Form von Verwaltungskontrollen durchgeführt werden, sofern das Land über ein grafisches oder ein gleichwertiges Instrument, das die Messung der bepflanzten Fläche nach Artikel 42 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 in der elektronischen Weinbaukartei oder einem gleichwertigen System ermöglicht, sowie über zuverlässige aktualisierte Daten über die angepflanzten Keltertraubensorten verfügt. Sofern die zuständige Stelle in einem Jahr erhebliche Unregelmäßigkeiten oder Unstimmigkeiten in einem Gebiet oder Teilgebiet feststellt, sind abweichend von Satz 1 in dem betreffenden sowie dem darauffolgenden Jahr stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen.