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N-Lex
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
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Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Ziele für die leitungsgebundene Wärmeversorgung
§ 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2
Wärmeplanung und Wärmepläne
Abschnitt 1
Pflicht zur Wärmeplanung
§ 4 Pflicht zur Wärmeplanung
§ 5 Bestehender Wärmeplan
Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
§ 6 Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle
§ 7 Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen
§ 8 Energieinfrastrukturplanungen
§ 9 Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner Grundsätze
Abschnitt 3
Datenverarbeitung
§ 10 Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung
§ 11 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 12 Anforderungen an die Datenverarbeitung
Abschnitt 4
Durchführung der Wärmeplanung
§ 13 Ablauf der Wärmeplanung
§ 14 Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
§ 15 Bestandsanalyse
§ 16 Potenzialanalyse
§ 17 Zielszenario
§ 18 Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
§ 19 Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
§ 20 Umsetzungsstrategie
§ 21 Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern
§ 22 Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung
Abschnitt 5
Wärmeplan
§ 23 Wärmeplan
§ 24 Anzeige des Wärmeplans
§ 25 Fortschreibung des Wärmeplans
Abschnitt 6
Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen
§ 26 Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet
§ 27 Rechtswirkung der Entscheidung
§ 28 Transformation von Gasverteilernetzen
Teil 3
Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
§ 29 Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen
§ 30 Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen
§ 31 Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045
§ 32 Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen
Teil 4
Schlussbestimmungen
§ 33 Verordnungsermächtigungen
§ 34 Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet
§ 35 Evaluation
Anlage 1 (zu § 15)
Daten und Informationen für die Bestandsanalyse
Anlage 2 (zu § 23)
Darstellungen im Wärmeplan
Anlage 3 (zu § 32)
Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32
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