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Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

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  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Ziel des Gesetzes
  § 2 Ziele für die leitungsgebundene Wärmeversorgung
  § 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2
 Wärmeplanung und Wärmepläne
Abschnitt 1
 Pflicht zur Wärmeplanung
  § 4 Pflicht zur Wärmeplanung
  § 5 Bestehender Wärmeplan
Abschnitt 2
 Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
  § 6 Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle
  § 7 Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen
  § 8 Energieinfrastrukturplanungen
  § 9 Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner Grundsätze
Abschnitt 3
 Datenverarbeitung
  § 10 Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung
  § 11 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
  § 12 Anforderungen an die Datenverarbeitung
Abschnitt 4
 Durchführung der Wärmeplanung
  § 13 Ablauf der Wärmeplanung
  § 14 Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
  § 15 Bestandsanalyse
  § 16 Potenzialanalyse
  § 17 Zielszenario
  § 18 Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
  § 19 Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
  § 20 Umsetzungsstrategie
  § 21 Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern
  § 22 Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung
Abschnitt 5
 Wärmeplan
  § 23 Wärmeplan
  § 24 Anzeige des Wärmeplans
  § 25 Fortschreibung des Wärmeplans
Abschnitt 6
 Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen
  § 26 Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet
  § 27 Rechtswirkung der Entscheidung
  § 28 Transformation von Gasverteilernetzen
Teil 3
 Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
  § 29 Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen
  § 30 Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen
  § 31 Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045
  § 32 Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen
Teil 4
 Schlussbestimmungen
  § 33 Verordnungsermächtigungen
  § 34 Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet
  § 35 Evaluation
  Anlage 1 (zu § 15)
Daten und Informationen für die Bestandsanalyse
  Anlage 2 (zu § 23)
Darstellungen im Wärmeplan
  Anlage 3 (zu § 32)
Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32