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Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich und Zweck
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Allgemeine Anforderungen an die Zuteilungsanträge
Abschnitt 2
 Allgemeine Regeln zur Bestimmung der Kohlendioxid-Emissionen
  § 4 Nutzung einheitlicher Stoffwerte
  § 5 Bestimmung von Emissionsfaktoren, unteren Heizwerten und Kohlenstoffgehalten
  § 6 Bestimmung der Kohlendioxid-Emissionen
  § 7 Emissionsberechnung auf der Grundlage einer Bilanzierung des Kohlenstoffgehalts
  § 8 Messung der Kohlendioxid-Emissionen
Abschnitt 3
 Besondere Antragserfordernisse und Regel der Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen
  § 9 Kohlendioxid-Emissionen aus der Regeneration von Katalysatoren und aus der Kalzinierung von Petrolkoks
  § 10 Ermittlung der Produktionsmenge
  § 11 Bestimmung des Emissionswertes
  § 12 Zuteilung für Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2002
  § 13 Zuteilung für Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2002
  § 14 Zuteilung für Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007
  § 15 Zuteilungen für Neuanlagen
  § 16 Zuteilung nach § 10 Abs. 6 des Zuteilungsgesetzes 2012
  § 17 Bestimmung des Effizienzstandards
  § 18 Frühzeitige Emissionsminderungen
  § 19 Kuppelgas
Abschnitt 4
 Gemeinsame Vorschriften
  § 20 Anforderungen an die Verifizierung der Zuteilungsanträge
  § 21 Ordnungswidrigkeiten
  § 22 Inkrafttreten
  Anhang 1 (zu den §§ 4 und 5)
Einheitliche Stoffwerte für Emissionsfaktoren, Heizwerte und Kohlenstoffgehalte für Brennstoffe, Rohstoffe und Produkte
  Anhang 2 (zu § 5 Abs. 3)
Bestimmung des spezifischen Kohlendioxid-Emissionsfaktors für Vollwert-Steinkohle über den unteren Heizwert
  Anhang 3 (zu § 9)
Ermittlung der Kohlendioxid-Emissionen aus der Regeneration von Katalysatoren und aus der Kalzinierung von Petrolkoks
  Anhang 4 (zu § 19)
Berechnungsvorschriften für Abzug und Hinzurechnung der Kuppelgasemissionen