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N-Lex
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin*
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Einsatzgebiet
§ 6 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 2
Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 8 Inhalt von Teil 1
§ 9 Prüfungsbereich von Teil 1
Unterabschnitt 3
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
§ 10 Inhalt von Teil 2
§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 12 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
§ 13 Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes
§ 14 Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemintegration
§ 18 Inhalt von Teil 2
§ 19 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
§ 21 Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen
§ 22 Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken
§ 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 5
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fach- richtung Daten- und Prozessanalyse
§ 26 Inhalt von Teil 2
§ 27 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 28 Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
§ 29 Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse
§ 30 Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität
§ 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 6
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
§ 34 Inhalt von Teil 2
§ 35 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 36 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
§ 37 Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
§ 38 Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
§ 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 41 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 42 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
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