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Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin*

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  § 5 Einsatzgebiet
  § 6 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
 Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
 Allgemeines
  § 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 2
 Teil 1 der Abschlussprüfung
  § 8 Inhalt von Teil 1
  § 9 Prüfungsbereich von Teil 1
Unterabschnitt 3
 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
  § 10 Inhalt von Teil 2
  § 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
  § 12 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
  § 13 Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes
  § 14 Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
  § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemintegration
  § 18 Inhalt von Teil 2
  § 19 Prüfungsbereiche von Teil 2
  § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
  § 21 Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen
  § 22 Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken
  § 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 5
 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fach- richtung Daten- und Prozessanalyse
  § 26 Inhalt von Teil 2
  § 27 Prüfungsbereiche von Teil 2
  § 28 Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
  § 29 Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse
  § 30 Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität
  § 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 6
 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
  § 34 Inhalt von Teil 2
  § 35 Prüfungsbereiche von Teil 2
  § 36 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
  § 37 Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
  § 38 Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
  § 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 41 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
 Schlussvorschriften
  § 42 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin