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Verordnung zur Durchsetzung des Fischereirechts der Europäischen Union

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  Eingangsformel
  § 1 Durchsetzung technischer Erhaltungsmaßnahmen
  § 2 Durchsetzung bestimmter Kontrollmaßnahmen
  § 3 Durchsetzung bestimmter Kontrollmaßnahmen bei Vermarktung und Transport
  § 4 Durchsetzung bestimmter Netzvorschriften
  § 5 Durchsetzung bestimmter Heringsfangverbote
  § 6 Durchsetzung bestimmter Fangbedingungen für die Fischerei auf Lodde
  § 7 Durchsetzung bestimmter Erhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen im Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO)
  § 8 Durchsetzung bestimmter Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
  § 9 Durchsetzung bestimmter Fangbedingungen für die Fischerei auf Blauen Wittling
  § 10 Durchsetzung bestimmter Bedingungen zum Anlande- und Wiegeverfahren für Hering, Makrele und Stöcker
  § 11 Durchsetzung bestimmter Fangbedingungen für die Fischerei auf bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen
  § 12 Durchsetzung bestimmter Fangbedingungen in der Ostsee, den Belten und dem Öresund
  § 13 Durchsetzung der Kennzeichnung von Fischereifahrzeugen und der an Bord mitzuführenden Dokumente
  § 14 Durchsetzung von Bestimmungen über spezielle Fangerlaubnisse
  § 15 Durchsetzung von Bestimmungen über Mindestangaben in Fanglizenzen
  § 15a Allgemeine Regelungen zur Durchsetzung von Kontrollmaßnahmen gegenüber Schiffen, die nicht die Flagge eines EU-Mitgliedstaates führen
  § 15b Durchsetzung bestimmter Kontrollmaßnahmen bei Einfuhr von Dissostichus spp.
  § 15c Durchsetzung von Bestimmungen über die Genehmigung von Fischereitätigkeiten außerhalb der Gemeinschaftsgewässer
  § 16 (weggefallen)
  § 17 Durchsetzung von Bestimmungen zur Fischerei auf Tiefseearten
  § 18 Maßnahmen zur Wiederauffüllung von Beständen
  § 19 Durchsetzung von Bestimmungen gegen Walbeifänge
  § 20 Durchsetzung von Bestimmungen über die Kontrolle von Fischereifahrzeugen
  § 21 Durchsetzung von Bestimmungen für die Fischerei im Regelungsbereich des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR)
  § 22 Durchsetzung bestimmter Überwachungsmaßnahmen für die Fischerei in der Ostsee, den Belten und dem Öresund
  § 23 Durchsetzung von Bestimmungen zum Fang von Haien
  § 24 Durchsetzung von Bestimmungen zur statistischen Erfassung von Rotem Thun, Schwertfisch und Großaugenthun
  § 25 Zuständigkeit