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Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

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  Eingangsformel
1. Abschnitt
 Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen
  § 1 Erteilung und Entziehung der Gemeinschaftslizenz
  § 2 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
  § 3 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (Bundesamt)
2. Abschnitt
 Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen
  § 4 Geltungsbereich, Erteilung und Entziehung der CEMT-Genehmigung
  § 5 Fahrtenberichtheft
  § 6 Urkundenänderung
  § 7 CEMT-Umzugsgenehmigung
  § 7a Verwendung der CEMT-Genehmigung
3. Abschnitt
 Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen
  § 8 Geltung der bilateralen Genehmigung auf dem inländischen Streckenteil
4. Abschnitt
 Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigungen
  § 9 Geltungsbereich der Drittstaatengenehmigung
  § 10 Erteilung der Drittstaatengenehmigung
  § 11 Unternehmer- und fahrzeugbezogene Drittstaatengenehmigung
  § 12 Ausnahmen
5. Abschnitt
 Grenzüberschreitender gewerblicher kombinierter Verkehr
  § 13 Definition
  § 14 Nächstgelegener geeigneter Bahnhof
  § 15 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens innerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 16 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 17 Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr
5a. Abschnitt
 Kabotage
  § 17a Befugnis zur Kabotage
6. Abschnitt
 Gemeinsame Vorschriften
  § 18 Bedingungen für den Fahrzeugeinsatz
  § 19 Ausschluss von Unternehmern mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom Güterkraftverkehr
7. Abschnitt
 Verfahren zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung
  § 20 Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung
  § 21 Geltungsdauer und Unternehmensbindung der Fahrerbescheinigung
  § 22 Rückgabe der Fahrerbescheinigung
  § 23 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
  § 24 Überwachung
8. Abschnitt
 Ordnungswidrigkeiten, In- und Außerkrafttreten
  § 25 Ordnungswidrigkeiten
  § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel