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Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen
  § 3 Besorgnis schädlicher Bodenveränderungen
  § 4 Vorsorgeanforderungen
  § 5 Zulässige Zusatzbelastung
  § 6 Allgemeine Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
  § 7 Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht
  § 8 Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht
Abschnitt 3
 Abwehr und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten
Unterabschnitt 1
 Gefahrenabwehr bei Bodenerosion
  § 9 Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Wasser oder Wind
Unterabschnitt 2
 Untersuchung, Bewertung und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten
  § 10 Erforderlichkeit von Untersuchungen
  § 11 Allgemeine Anforderungen an Untersuchungen
  § 12 Orientierende Untersuchung
  § 13 Detailuntersuchung
  § 14 Sickerwasserprognose
  § 15 Bewertung
  § 16 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung
  § 17 Sanierungsmaßnahmen, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, natürliche Schadstoffminderung
Abschnitt 4
 Vorerkundung, Probennahme und -analyse
  § 18 Vorerkundung
  § 19 Allgemeine Anforderungen an die Probennahme
  § 20 Besondere Anforderungen an die Probennahme aus Böden in situ
  § 21 Besondere Anforderungen an die Probennahme aus Haufwerken
  § 22 Zusätzliche wirkungspfadbezogene Anforderungen an die Probennahme bei orientierenden Untersuchungen und Detailuntersuchungen
  § 23 Konservierung, Transport und Aufbewahrung von Proben; Probenvorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung
  § 24 Physikalisch-chemische und chemische Analyse
Abschnitt 5
 Gemeinsame Bestimmungen
  § 25 Fachbeirat Bodenuntersuchungen
  § 26 Ordnungswidrigkeiten
  § 27 Zugänglichkeit technischer Regeln und Normen
  § 28 Übergangsregelung
  Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2,
§ 5, § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 Nummer 1, § 7 Absatz 2, 3 und 5,
§ 8 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 1, Absatz 6 Nummer 1 und Absatz 7 Satz 1 und 6,
§ 24 Absatz 4 Nummer 1 und 2, Absatz 7 Nummer 1, Absatz 9 Nummer 1 und Absatz 10 Nummer 1)
Vorsorgewerte und Werte zur Beurteilung von Materialien
  Anlage 2 (zu § 10 Absatz 4, § 12 Absatz 3, § 15 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2,
§ 24 Absatz 4 Nummer 3, 4 und 5, Absatz 5 und 6 Nummer 1 und 2,
Absatz 7 Nummer 2 und 3, Absatz 9 Nummer 2 und Absatz 10 Nummer 2)
Prüf- und Maßnahmenwert
  Anlage 3 (zu § 6 Absatz 11 Satz 1, § 15 Absatz 1 Satz 2, § 19 Absatz 9,
§ 20 Absatz 1 Satz 3 und 4, § 24 Absatz 2 und 4 bis 10)
Untersuchungsverfahren
  Anlage 4 (zu § 27 Absatz 1 Satz 1)
Technische Regeln und Normen