die Durchführung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln vom 5. September 2010 (BGBl. I S. 1288, 1404), insbesondere für
- a)
die Berechnung, Dokumentation und Zahlbarmachung der vom Bund an die aufnehmenden Dienstherren zu leistenden Abfindungen nach § 4 oder den Übergangsregelungen sowie der laufenden Erstattungen nach den Übergangsregelungen des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags,
- b)
die Prüfung der Dokumentation der Abfindungen und Mitteilung des anzufordernden Abfindungsbetrages an den aufnehmenden Dienstherrn nach § 4 oder nach den Übergangsregelungen des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags,