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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PHARMAKANTEN/ZUR PHARMAKANTIN *) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 1 bis 10, 2. vom Ausbildenden festzulegende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN IM E-COMMERCE UND ZUR KAUFFRAU IM E-COMMERCE* (E-COMMERCE-KAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - ECOMKFLAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum ...
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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ROLLLADEN- UND SONNENSCHUTZMECHATRONIKER UND ZUR ROLLLADEN- UND SONNENSCHUTZMECHATRONIKERIN* (ROLLLADEN- UND SONNENSCHUTZMECHATRONIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - RSMAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ROLLLADEN- UND SONNENSCHUTZMECHATRONIKER UND ZUR ROLLLADEN- UND SONNENSCHUTZMECHATRONIKERIN* (ROLLLADEN- UND SONNENSCHUTZMECHATRONIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - RSMAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSMECHANIKER/ZUR VERFAHRENSMECHANIKERIN IN DER STEINE- UND ERDENINDUSTRIE ANLAGE (ZU § 4) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSMECHANIKER/ZUR VERFAHRENSMECHANIKERIN IN DER STEINE- UND ERDENINDUSTRIE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KOCH UND ZUR KÖCHIN* (KOCHAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KOCHAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM AUTOMATENFACHMANN UND ZUR AUTOMATENFACHFRAU* (AUTOMATENFACHMANNAUSBILDUNGSVERORDNUNG - AUTOMAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM AUTOMATENFACHMANN UND ZUR AUTOMATENFACHFRAU* (AUTOMATENFACHMANNAUSBILDUNGSVERORDNUNG - AUTOMAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende ...